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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Behindertenabzug — doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 61 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Der Behindertenabzug setzt voraus, dass der Begünstigte ein Einkommen von 8.000 Euro nicht überschreitet und keine Steuererklärung mit einem Einkommen von mehr als 1.800 Euro abgibt. Der Steuerpflichtige muss einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit nachgehen oder Renten oder Arbeitslosenunterstützung beziehen. Im Falle von Nachkommen erlaubt der Status eines faktischen Vormunds (guardador de hecho) weder die Anwendung der Mindestbeträge noch den Abzug; dieser ist auf Kinder, Enkel, Urenkel oder durch Vormundschaft oder Pflege rechtlich gleichgestellte Personen beschränkt.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einkommensgrenzen und der Notwendigkeit einer Erwerbstätigkeit seitens des Steuerpflichtigen konstant. Es ist eine doktrinäre Präzisierung hinsichtlich des Ausschlusses von faktischen Vormunden vom Zugang zu steuerlichen Vergünstigungen zu beobachten. Das Kriterium blieb bei der Anwendung der Anforderungen an das Zusammenleben und die wirtschaftliche Abhängigkeit stabil.

Wendepunkte

  1. V0381-24

    Legt fest, dass der Status eines faktischen Vormunds weder den Mindestbetrag für Nachkommen noch den Abzug ermöglicht, wobei die Gleichstellung auf Figuren der Vormundschaft oder Pflege beschränkt wird.

Analyse auf Grundlage von 52 der 61 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1672-24 10. Juli 2024

Abzug für behinderten Ehegatten auch bei Bezug von Sozialversicherungsrenten möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por discapacidadcónyuge no separado legalmenterendimientos del trabajopensión de incapacidad permanenterentas exentas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3125-23 1. Dez. 2023

Kein Abzug für Nachkommen oder Behinderung bei Schwester möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
mínimo por descendientesmínimo por discapacidaddescendienteguardadora de hechoparentesco LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 58LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 60
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1032-22 6. Mai 2022

Abzug für behinderten Ehegatten: Nettoeinkommen darf 8.000 Euro nicht überschreiten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por discapacidadcónyuge no separado legalmenterendimiento neto del trabajoincapacidad permanente totalrentas exentas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a).1ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2619-21 27. Okt. 2021

Kein Abzug für behinderten Ehegatten bei Jahreseinkommen über 8.000 Euro möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por discapacidadrendimientos del trabajorendimiento netocónyuge no separado legalmentedependencia económica LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 19
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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