Partner-betreut · Antwort innerhalb 24 Werkstunden
Unternehmenstransaktionen, Kapitalmarkt und strategische Deals.
Unabhängige und strenge Bewertung von Vermögenswerten und Unternehmen.
Geschäftstransformation, Nachhaltigkeit und Vermögensverwaltung.
Corporate Governance, Nachfolge und Transformation
Internationale Steuerplanung und grenzüberschreitende Strukturierung.
Regulatorische Compliance und steuerliche Meldepflichten.
Sonderregelungen für Privatpersonen und digitale Vermögenswerte.
Steuerverteidigung und Vermögensteuern
Unternehmensimmigration, ICT, Investorenaufenthalt, Digital-Nomad-Visum und Regularisierung.
Arbeitsbeziehungen, Mobilität und regulatorischer Schutz.
Schutz, Compliance und digitale Resilienz
Datenschutz, DSB und KI-Regulierung
Gesellschaftsgründung, Verträge, Gesellschaftervereinbarungen und korporative Maßnahmen.
Verträge, Kündigungen, Massenentlassungen und arbeitsgerichtliche Vertretung.
Insolvenzverfahren, Fresh Start, Kleinstunternehmen und Liquidation.
Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation, IP und Immobilienrecht.
Buchhaltung, Berichtswesen und ausgelagerte Finanzleitung.
Gesellschaftsverwaltung, Governance und Personaladministration.
Gründung, Fördermittel und Unternehmensbeschleunigung.
Risikomanagement, Kontinuität und Wiederherstellung
Neue Leitfäden zu den jüngsten Steuer- und Aufenthaltsänderungen in Spanien.
Periodische Analysen und technische Dokumente
Ein Anfragender fragt, ob ein Ehegatte, der in die Sozialversicherung einzahlt, den Behinderungsabzug für eine behinderte Tante geltend machen kann, da der gesetzliche Vormund weder arbeitet noch Renten bezieht. Die DGT antwortet, dass dies nicht möglich ist, da der nicht vorsorgende Ehegatte keinen Anspruch auf den Mindestbetrag für Nachkommen hat und die Analogie nicht angewendet werden kann.
Gestellte Frage: Im Falle eines Ehepaares, das eine gemeinsame Steuererklärung abgibt, wird gefragt, ob in dem Fall, in dem nur einer der Ehegatten aufgrund einer gerichtlich geschäftsunfähigen Tante, für die er der Vormund ist, Anspruch auf den Mindestbetrag für Nachkommen hat (da er nach Angaben des Anfragenden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, jedoch während des Steuerjahres weder einer selbstständigen noch einer abhängigen Tätigkeit nachgeht noch Sozialversicherungsleistungen bezieht), während der andere Ehegatte während des gesamten Steuerjahres Sozialversicherungsbeiträge leistet, ob Letzterer Anspruch auf den Abzug für einen behinderten unterhaltsberechtigten Nachkommen hätte.
Der Ehegatte, der nicht der gesetzliche Vormund ist, hat keinen Anspruch auf den Mindestbetrag für Nachkommen, weder einzeln noch durch eine gemeinsame Steuererklärung. Um den Abzug für Nachkommen mit Behinderungen gemäß Artikel 81 bis LIRPF anzuwenden, ist es erforderlich, Anspruch auf den Mindestbetrag für Nachkommen zu haben und die Anforderungen an die Erwerbstätigkeit oder Leistungen zu erfüllen. Da der andere Ehegatte keinen Anspruch auf den Mindestbetrag hat, kann er den Abzug weder anwenden noch die Übertragung des Rechts beantragen.
Partner-betreut · Antwort innerhalb 24 Werkstunden
Schnelle Nachricht
Wir antworten innerhalb von 24 Werkstunden. Vertrauliche Behandlung garantiert.
Google Meet
Direkter Termin mit dem Partner. Unverbindliche Beratung · Stornierung bis 24h vorher möglich.
Verfügbarkeit lädt…
Die nächsten 14 Tage sind ausgebucht.
Ein gutes Zeichen — und wir lassen Sie nicht hängen.
Rückruf anfordern
Geben Sie uns ein Zeitfenster und eine Telefonnummer. Ein Partner ruft Sie im gewählten Zeitfenster zurück.
Antwort < 24 Std. · Partner antwortet
Eine konkrete Frage? Schildern Sie Ihre Situation kurz — ein Partner antwortet innerhalb 24 Werktagen.
30-minütiges kostenfreies Gespräch mit dem zuständigen Partner. Google Meet oder persönlich. Stornierbar bis 24 Std. vorher.
Verfügbarkeit lädt…
Die nächsten 14 Tage sind ausgebucht.
Ein gutes Zeichen — und wir lassen Sie nicht hängen.
Geben Sie Ihre bevorzugte Zeit und Telefonnummer an. Ein Partner ruft Sie zurück — kein Wartezimmer.
Wir verwenden eigene Cookies und Cookies Dritter, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Weitere Informationen
Für die Funktion der Website unerlässlich. Kann nicht deaktiviert werden.
Helfen uns zu verstehen, wie Sie die Website nutzen, um sie zu verbessern.
Ermöglichen relevante Inhalte und Werbung.