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V1223-23 10. Mai 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por discapacidad

Der Abzug für einen Ehegatten mit Behinderung kann nicht angewendet werden, wenn dessen Jahreseinkommen 8.000 Euro übersteigt

Die Steuerpflichtige fragt, ob sie den Abzug für ihren Ehegatten mit Behinderung in ihrer Einkommensteuererklärung (IRPF) geltend machen kann. Die DGT antwortet mit Nein, da das Nettoarbebiteinkommen des Ehegatten (Invaliditätsrente) die gesetzlich festgelegte Grenze von 8.000 Euro überschreitet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Abzug für einen nicht rechtlich getrennt lebenden, behinderten unterhaltsberechtigten Ehegatten in der Einkommensteuererklärung (IRPF) für 2022 angewendet werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Um den Abzug für einen nicht rechtlich getrennt lebenden Ehegatten mit Behinderung anzuwenden, darf dieser kein Jahreseinkommen (ausgenommen steuerfreie Einkünfte) von mehr als 8.000 Euro haben. Das Nettoarbebiteinkommen wird gemäß Artikel 19 des LIRPF berechnet, einschließlich der Minderung nach Artikel 18 und unter Abzug aller Ausgaben. In diesem Fall stellt die Rente wegen teilweiser dauerhafter Erwerbsminderung des Ehegatten ein Arbeitseinkommen dar und übersteigt mit einem Betrag von 8.544 Euro die gesetzliche Grenze.

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