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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Abgrenzungsprinzip: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 30 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Zurechnung von Gesamteinkünften und Anschaffungskosten für die pauschale Gewinnermittlung (estimación objetiva) hängt von dem vom Steuerpflichtigen gewählten zeitlichen Zurechnungsprinzip ab. Wird das Abgrenzungsprinzip (devengo) angewandt, müssen die Einnahmen und Ausgaben gemäß den Rechnungslegungsvorschriften berechnet werden, unabhängig vom Rechnungsdatum oder dem Zahlungseingang. Wird das Zufluss-Abfluss-Prinzip (cobros y pagos) gewählt, werden die tatsächlich erhaltenen oder gezahlten Beträge zugerechnet.

Die Position der DGT bleibt im Zeitverlauf stabil. Das zeitliche Zurechnungsprinzip für die pauschale Gewinnermittlung war stets von der Wahl des Steuerpflichtigen zwischen dem Abgrenzungsprinzip oder dem Zufluss-Abfluss-Prinzip abhängig. Jüngste Auskünfte bekräftigen lediglich die Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften im Falle des Abgrenzungsprinzips.

Wendepunkte

  1. V1545-20

    Stellt klar, dass bei Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschüben mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die Einkünfte nach der Fälligkeit der Forderungen gelten, sofern nicht das Abgrenzungsprinzip gewählt wird.

Analyse auf Grundlage von 28 der 30 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1797-22 29. Juli 2022

Grenzen für Umsätze und Einkäufe bei der pauschalierten Schätzung und der Sonderregelung der MwSt. richten sich nach dem zeitlichen Zuordnungsprinzip der Einkommensteuer

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
estimación objetivarégimen especial de la agriculturaimputación temporalcriterio de devengocriterio de cobros y pagos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 31.1.3.ª.letras b)LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 31.1.3.ª.letras c)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1361-19 10. Juni 2019

Zurechnung von Betriebsergebnis-Zuschüssen und steuerliche Behandlung im Todesfall

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicassubvenciones corrientessubvenciones de capitalcriterio de devengocriterio de cobros y pagos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 11.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.b)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1814-17 11. Juli 2017

Die Rückerstattung zu viel gezahlter Honorare muss die Steuererklärung des Geschäftsjahres korrigieren, in dem sie erklärt wurden

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasimputación temporalcriterio de devengocriterio de cobros y pagosrectificación de autoliquidación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.bLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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