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V0609-20 30. März 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Einnahmen aus mehrjährigen Dienstleistungen müssen nach dem Zuflussprinzip oder dem Erfüllungsgrad zugeordnet werden

Ein Anwalt fragt an, ob Honorare aus langwierigen Gerichtsverfahren im Jahr des Zahlungseingangs oder verteilt über die Jahre zu versteuern sind. Die DGT stellt klar, dass das Zuflussprinzip gilt, sofern nicht ausdrücklich die Methode der Einnahmen- und Ausgabenrechnung gewählt wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob es korrekt ist, diese Einkünfte aus der Berufstätigkeit im Jahr des Zuflusses zu versteuern, oder ob sie hingegen auf die Steuerjahre zu verteilen sind, welche die Dauer der daraus resultierenden Verfahren umfassen.

Die Entscheidung der DGT

Sofern der Steuerpflichtige nicht das Zuflussprinzip gewählt hat, werden die Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten nach dem Periodisierungsprinzip zugerechnet. Bei Dienstleistungen, deren Erbringung sich über mehrere Jahre erstreckt, wird der Ertrag unter Anwendung der Periodisierungsregeln oder, sofern die Anforderungen der Rechnungslegungsvorschriften erfüllt sind, anteilig nach dem Ausführungsgrad in jedem Geschäftsjahr zugerechnet. Es handelt sich nicht um Ratenzahlungsgeschäfte oder Geschäfte mit gestundetem Preis, daher ist die Periodisierung die allgemeine Regel.

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