Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Neu gegründete Unternehmen können in ihren ersten zwei Perioden mit positivem Ergebnis den ermäßigten Steuersatz von 15 % anwenden, sofern sie gemäß Artikel 42 des Handelsgesetzbuches (Código de Comercio) nicht Teil eines Konzerns sind. Der Status der Konzernzugehörigkeit muss spezifisch in der ersten Steuerperiode mit positivem Ergebnis und in der unmittelbar darauf folgenden Periode analysiert werden. Besteht eine Mehrheitsbeteiligung, die auf die Existenz eines Konzerns schließen lässt, verliert das Unternehmen für diesen Zweck die Einstufung als neu gegründet.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich des Ausschlusses von Unternehmen, die Teil von Konzernen sind, vom ermäßigten Steuersatz für neue Unternehmen, konstant. Die jüngsten Auskünfte (V1953-21, V0059-26 und V5236-26) bestätigen, dass die Zugehörigkeit zu einem Konzern gemäß dem Handelsgesetzbuch die Anwendung des 15 %-Satzes verhindert. Es sind keine Änderungen der Kriterien zu beobachten, sondern eine wiederholte Anwendung der Norm über den Ausschluss durch die Integration in einen Konzern.
Analyse auf Grundlage von 87 der 100 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 4. September 2026.