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Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Steuerermäßigung gemäß Artikel 23 des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) bei der Übertragung von Patenten an eine Einheit innerhalb desselben Steuerverbunds anwendbar ist. Die DGT stellt klar, dass interne Übertragungen die Ermäßigung nicht unmittelbar auslösen, sondern erst dann, wenn die Transaktion gegenüber Dritten wirksam wird.
Fragestellung 1º) Ob, da die Gegenstand der Übertragung befindlichen Vermögenswerte für den in Artikel 23 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehenen Abzug in Frage kommen, der genannte Artikel anwendbar wäre, unter Berücksichtigung dessen, dass die Übertragung zugunsten eines Mitglieds der steuerlichen Konzernbesteuerung erfolgt und die anschließende Veräußerung an Dritte der Vermögenswerte erfolgt, für deren Herstellung die genannten Patente verwendet werden sollen.
En operaciones de consolidación fiscal, los ingresos por la cesión de intangibles (art. 23 LIS) se incorporarán a la base imponible del grupo cuando se entiendan realizados frente a terceros, según el artículo 65.2 de la LIS. No procede la reducción en cesiones circulares donde la creadora original es también la cesionaria. Para activos desarrollados por la entidad tras la reorganización, la reducción se aplicará en el periodo en que la cesión se materialice frente a terceros.
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