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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Verrechnung von Verlusten: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 53 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Kapitalgewinne und -verluste werden in die Bemessungsgrundlage für Ersparnisse integriert, um deren Verrechnung zu ermöglichen. Wenn das Ergebnis des Geschäftsjahres negativ ist, ist eine Verrechnung mit Kapitalerträgen aus beweglichem Kapital mit einer Grenze von 25 % zulässig. Verluste aus Prozesskosten nach einer rechtskräftigen Entscheidung werden als Kapitalverluste betrachtet, die in die allgemeine Bemessungsgrundlage einfließen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Natur von Kapitalgewinnen und -verlusten als Bestandteile des Ersparniseinkommens konstant. Die Rechtsprechung wurde erweitert, um spezifische Fälle zu klären, wie etwa die Zurechnung von Verlusten aus uneinbringlichen Forderungen in Insolvenzverfahren oder die Einstufung von Prozesskosten als Kapitalverlust.

Wendepunkte

  1. V0187-23

    Stellt klar, dass der Verlust aus Forderungen nicht automatisch durch den Zahlungsausfall entsteht, sondern den Abschluss des Insolvenzverfahrens ohne Befriedigung der Forderung erfordert.

  2. V5351-26

    Legt fest, dass die Zahlung von Prozesskosten nach einer rechtskräftigen Entscheidung einen Kapitalverlust darstellt, der dem Zeitraum zuzurechnen ist, in dem das Urteil rechtskräftig wird.

Analyse auf Grundlage von 52 der 53 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 20. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0869-26 21. Apr. 2026

Einschränkung des Verlustvortrags nach Erwerb der Mehrheitsbeteiligung

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
bases imponibles negativascompensación de pérdidasneutralidad fiscalactividad económicasubrogación fiscal LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 26.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1980-24 17. Sept. 2024

Verrechnung von Kapitalverlusten aus 2022 mit Kapitalgewinnen aus 2023 möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
base imponible del ahorrorenta del ahorroganancias y pérdidas patrimonialesrendimientos del capital mobiliariocompensación de pérdidas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 44LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 45
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2502-22 2. Dez. 2022

Verrechnung von Verlustvorträgen einer übernommenen Gesellschaft in der übernehmenden Gesellschaft unter bestimmten Grenzen möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
bases imponibles negativasoperación de fusiónentidad absorbenteentidad transmitenterégimen especial de reestructuraciones LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 26LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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