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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Übernahme der gegnerischen Prozesskosten nach einem gerichtlichen Urteil als Vermögensverlust steuerlich absetzbar ist. Die spanische Steuerbehörde (DGT) bejaht dies, da es sich um eine negative Veränderung des Vermögens handelt, die keinen konsumtiven Charakter aufweist.
Cuestión planteada Si puede declarar el importe total de dichas costas procesales como pérdida patrimonial en la Declaración de la Renta.
El pago de las costas procesales de la parte vencedora tras una sentencia judicial constituye una pérdida patrimonial al alterar la composición del patrimonio del contribuyente. Esta pérdida no se considera un gasto de consumo y debe imputarse al período impositivo en que la sentencia adquiera firmeza. Se integrará en la base imponible general siguiendo las reglas de compensación del artículo 48 de la Ley del IRPF.
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