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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Bauabnahmebescheinigung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 11 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Bei Bauausführungen mit Materialien für öffentliche Auftraggeber tritt der Steuerentstehungsmoment ein, wenn die Güter dem Eigentümer zur Nutzung und zum Genuss zur Verfügung gestellt werden. Falls Vorauszahlungen mittels Bauabnahmebescheinigungen erfolgen, entsteht die Steuer im Moment der tatsächlichen Zahlung. Die bloße Ausstellung von Bescheinigungen begründet keinen Steuerentstehungsmoment, es sei denn, es erfolgt eine Zahlung.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich des Steuerentstehungsmoments bei Bauleistungen konstant. Es wird bestätigt, dass die Ausstellung von Bauabnahmebescheinigungen für sich genommen keinen steuerbaren Tatbestand darstellt; im Falle von Vorauszahlungen ist die tatsächliche Zahlung erforderlich, damit der Steuerentstehungsmoment eintritt. Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt seit 2014 und 2019 konsistent.

Analyse auf Grundlage von 11 der 11 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 28. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

11
V1912-24 28. Aug. 2024

Abzug für ausländische Audiovisualproduktionen: Art. 36.2 LIS nach Episode; Mindestkosten nach Art. 45 RIS auf Gesamte Staffel bezogen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por producciones audiovisualesproducción ejecutivabase de la deduccióncoste de producciónseries audiovisuales LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.2LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 39.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3364-16 18. Juli 2016

Abzug für Auslandsproduktionen über Arbeitsbescheinigungen möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por producciones extranjerascertificación de obraperiodo impositivogastos de personal creativoindustrias técnicas LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 35.2LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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