Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Wasserstoff wird in die Kohlenwasserstoffsteuer (Impuesto sobre Hidrocarburos) einbezogen, wenn er als Kraftstoff, Zusatzstoff oder zur Volumenvergrößerung anderer Kraftstoffe bestimmt ist, selbst wenn er nicht in der Liste der NC-Codes aufgeführt ist. Sein Vertrieb erfordert eine Genehmigung des Finanzministeriums (Ministerio de Hacienda), um den Steuersatz festzulegen. Die Herstellung dieses Produkts wird als Produktion eingestuft, was eine Eintragung im Territorialregister (Registro Territorial) erfordert.
Die Position der DGT hat sich von der Konzentration auf die Quantifizierung der Energiekapazität von Biogas und dessen Behandlung in der Kraft-Wärme-Kopplung hin zur Behandlung der Natur von Wasserstoff als Kraftstoff entwickelt. Es ist keine einheitliche Entwicklungslinie erkennbar, da sich die Auskünfte mit unterschiedlichen Themen wie der Verwendung von ermäßigtem Diesel, Sachbezügen oder Befreiungen in der Luftfahrt befassen und in der Einbeziehung von Wasserstoff gipfeln.
Wendepunkte
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Schließt Wasserstoff in die Steuer ein, wenn er als Kraftstoff oder Zusatzstoff bestimmt ist, unabhängig von seinem NC-Code, und verlangt eine Genehmigung für seinen Vertrieb.
Analyse auf Grundlage von 15 der 15 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.