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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob seine Sattelzugmaschine, die ausschließlich für interne Fahrten auf dem Betriebsgelände eingesetzt wird, vergünstigtes Diesel mit reduziertem Steuersatz nutzen darf. Die DGT stellt klar, dass das Fahrzeug als gewöhnliches Fahrzeug und nicht als Spezialfahrzeug eingestuft wird und somit keinen Anspruch auf diesen Kraftstoff hat.
Cuestión planteada Posibilidad de utilizar carburante, en el vehículo "tractocamión", con aplicación del tipo impositivo reducido establecido en el epígrafe 1.4 de la Tarifa 1ª del artículo 50 de la Ley 38/1992, de 28 de diciembre, de Impuestos Especiales.
El uso de gasóleo bonificado está prohibido en motores de vehículos que, por su configuración objetiva, sean susceptibles de ser autorizados para circular por vías públicas como vehículos distintos de los especiales. El tractocamión es un vehículo ordinario diseñado para el arrastre de semirremolques y no tiene la condición de vehículo especial. Por tanto, no puede utilizar gasóleo bonificado, independientemente de si está autorizado para circular por vías públicas o de la actividad que realice.
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