Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Erhöhung der Ausgaben aufgrund geografischer Mobilität setzt voraus, dass der Steuerpflichtige bei der Arbeitsagentur gemeldet ist und die neue Arbeitsstelle einen Wechsel des gewöhnlichen Wohnsitzes erfordert. Es muss ein direkter Kausalzusammenhang zwischen der Annahme der Beschäftigung und dem Umzug bestehen, wobei eine längere Zeitspanne zwischen beiden Ereignissen auf eine fehlende Kausalität hindeuten kann. Die Vergünstigung findet im Jahr des Wechsels sowie im darauffolgenden Jahr Anwendung, beschränkt auf die Einkünfte, die den Umzug veranlasst haben.
Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der Vergünstigungen für geografische Mobilität stabil, hat jedoch die Kausalitätsanforderungen präzisiert. Während sich der Fokus im Jahr 2020 noch auf den Status als Arbeitsloser vor der Auswahl konzentrierte, betont die aktuelle Lehrmeinung von 2025 die Notwendigkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen der Beschäftigung und dem Umzug, um Anzeichen für eine fehlende Verbindung zu vermeiden.
Wendepunkte
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Führt die Notwendigkeit ein, einen Kausalzusammenhang zwischen der Annahme der Beschäftigung und dem Umzug nachzuweisen, wobei darauf hingewiesen wird, dass eine längere Zeitspanne zwischen beiden ein Anzeichen für eine fehlende Kausalität sein kann.
Analyse auf Grundlage von 51 der 54 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.