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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Investitionsgüter: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 62 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Im Bereich der Mehrwertsteuer (IVA) besteht bei Personenkraftwagen eine Vermutung einer 50%igen geschäftlichen Nutzung, wobei ein abweichender Prozentsatz durch zulässige Beweismittel nachgewiesen werden kann. Kraftstoff- und Wartungskosten sind abzugsfähig, wenn deren Nutzung für die Tätigkeit nachgewiesen wird, unabhängig von der geschäftlichen Nutzung des Fahrzeugs. Bei der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) setzt die Abzugsfähigkeit von Ausgaben voraus, dass das Fahrzeug ein ausschließliches Vermögensgut der beruflichen Tätigkeit ist.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Vermutung einer 50%igen geschäftlichen Nutzung bei Personenkraftwagen und der Möglichkeit, einen anderen Grad nachzuweisen, konstant. Es wurde wiederholt betont, dass die bloße buchhalterische Erfassung kein ausreichender Beweis für die Bestimmung des Nutzungsgrades ist. Die Unterscheidung zwischen der Abzugsfähigkeit der Ausgaben (Kraftstoff/Reparaturen) und der geschäftlichen Nutzung des Fahrzeugs bleibt in den Auskünften stabil.

Wendepunkte

  1. V1806-21

    Stellt fest, dass die bloße Steuererklärung oder die buchhalterische Erfassung des Gutes keine ausreichenden Beweismittel sind, um einen Nutzungsgrad von mehr oder weniger als 50 % nachzuweisen.

Analyse auf Grundlage von 57 der 62 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2912-23 31. Okt. 2023

Vorsteuerabzug bei PKW: 50 %-Vermutung für die Umsatzsteuer gilt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción de cuotasafectación a la actividadvehículo de turismobienes de inversiónpresunción de afectación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 92LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 93.Cuatro
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0605-22 22. März 2022

Vorsteuerabzug bei Kraftstoffen hängt von der betrieblichen Nutzung ab

SG de Impuestos sobre el Consumo
derecho a la deducciónbienes de inversiónafectación a la actividadvehículos de turismovehículos mixtos LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 93.CuatroLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 94.Uno.1º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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