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Ein Finanzdienstleistungsunternehmen erkundigte sich nach der Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer für ein Fahrzeug, das im Rahmen der Sonderregelung für gebrauchte Waren erworben wurde, sowie nach den damit verbundenen Kosten. Die DGT stellt klar, dass Erwerbe unter dieser Regelung keinen Vorsteuerabzug ermöglichen und der Abzug von Fahrzeugkosten von deren Verwendung für die steuerpflichtige Tätigkeit abhängt.
Cuestión planteada Deducibilidad de las cuotas del Impuesto sobre el Valor Añadido soportadas por gastos relacionados con la utilización del mencionado vehículo en la actividad llevada a cabo por la consultante.
Las cuotas soportadas por la adquisición de bienes bajo el régimen especial de bienes usados no son deducibles. En cuanto a los vehículos de turismo, se presume una afectación del 50% a la actividad, salvo que pertenezcan a la lista tasada del artículo 95.3.2.ª. Los gastos directamente relacionados con el vehículo, como combustible o reparaciones, son deducibles siempre que su consumo se afecte al desarrollo de la actividad y se pueda probar su uso profesional. Si la actividad incluye operaciones exentas, se deberá aplicar la regla de prorrata para determinar la deducción.
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