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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Außerordentliche Gewinne: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 14 Auskünfte · 2013–2020

Geltende Auffassung

Der Abzug für die Reinvestition außerordentlicher Gewinne setzt voraus, dass das Einkommen aus der Veräußerung von Anlagevermögen oder Kapitalbeteiligungen (mindestens 5 %) stammt, die der Geschäftstätigkeit zugeordnet sind. Die Reinvestition muss direkt durch die Gesellschaft erfolgen, die den Gewinn erzielt, sofern keine begründeten Ausnahmen vorliegen. Der Abzug findet keine Anwendung auf Einkünfte, die durch die Veräußerung von Immobilien in Kontexten des Übergangs zwischen Steuersystemen wie SOCIMI entstehen, da der Abzug abgeschafft wurde.

Die Position der DGT blieb hinsichtlich der Definition der förderfähigen Elemente und der Reinvestitionsanforderungen während des Zeitraums der Gültigkeit der Regelung stabil. Operative Aspekte, wie die Reinvestition mittels Leasing oder die Verwaltung von Beteiligungen bei Fusionen, wurden präzisiert. Die Entwicklung endet mit der Unmöglichkeit, den Abzug nach dessen Abschaffung durch das Körperschaftsteuergesetz (Ley del Impuesto sobre Sociedades) anzuwenden.

Wendepunkte

  1. V0565-15

    Legt fest, dass die Reinvestition direkt durch die Gesellschaft erfolgen muss, die den Gewinn erzielt, außer im Falle einer steuerlichen Konzernbesteuerung oder eines begründeten Hindernisses.

  2. V0774-15

    Präzisiert, dass eine Reinvestition mittels Leasing zum Zeitpunkt der Überlassung zu ihrem Barwert gilt, unter der Bedingung, dass die Kaufoption ausgeübt wird.

  3. V3142-16

    Stellt fest, dass der Ausschluss von Einheiten aus der steuerlichen Gruppe einen Verstoß gegen die Anforderung der Aufrechterhaltung der Investition darstellt, was eine Korrektur des Abzugs erforderlich macht.

Analyse auf Grundlage von 11 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

14
V3142-16 6. Juli 2016

Ausschluss einer Einheit aus der steuerlichen Gruppe kann Teilregulierung des Reinvestitionsabzugs nach sich ziehen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por reinversiónbeneficios extraordinariosgrupo de consolidación fiscalmantenimiento de la inversiónsociedades de propósito específico LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 39LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 56.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3326-15 28. Okt. 2015

Abzug für die Reinvestition von außerordentlichen Gewinnen auch bei Verwässerung der Beteiligung durch Fusion möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por reinversiónbeneficios extraordinariosfusión por absorciónmantenimiento de la inversiónelementos patrimoniales TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 42TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 42.3.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0774-15 10. März 2015

Reinvestition von außerordentlichen Gewinnen kann über Finanzierungsleasing erfolgen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por reinversiónbeneficios extraordinariosarrendamiento financieroinmovilizado materialopción de compra TRLIS (Texto Refundido de la Ley del Impuesto sobre Sociedades)LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. disposición transitoria 24ª
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0437-15 4. Feb. 2015

Keine Währungsabschreibung oder Reinvestitionsabzug bei Tausch von Baurechten möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
depreciación monetariapermutaderechos de aprovechamiento urbanísticoinversiones inmobiliariasbeneficios extraordinarios TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 10.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 15
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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