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Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob der Erwerb einer Gewerbeeinheit mittels eines Finanzierungsleasingvertrags den Abzug für die Reinvestition von außerordentlichen Gewinnen ermöglicht. Die DGT stellt fest, dass die Reinvestition zum Zeitpunkt der Überlassung des Wirtschaftsguts zu dessen Barwert als erfolgt gilt, wobei die Wirksamkeit von der Ausübung der Kaufoption abhängt.
Cuestión planteada Si procede la aplicación de la deducción por reinversión de beneficios extraordinarios, recogida en el artículo 42 del texto refundido de la Ley del Impuesto sobre Sociedades aprobado por Real Decreto Legislativo 4/2004, de 5 de Marzo por la adquisición del local A a la entidad financiera mediante la formalización de un contrato de arrendamiento financiero.
La reinversión mediante arrendamiento financiero se considera realizada en la fecha de puesta a disposición del elemento patrimonial, por un importe igual a su valor de contado. Los efectos de dicha reinversión están condicionados, con carácter resolutorio, al ejercicio de la opción de compra. Si no se ejerce la opción de compra, se entiende no realizada la reinversión y se deberá regularizar la deducción practicada. Para que el activo sea válido, debe registrarse como inmovilizado material según el Plan General de Contabilidad.
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