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V0437-15 4. Februar 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · depreciación monetaria

Keine Währungsabschreibung oder Reinvestitionsabzug bei Tausch von Baurechten möglich

Ein Immobilienunternehmen fragt an, ob nach dem Tausch von Baurechten gegen andere Baurechte die Währungsabschreibung sowie der Abzug für die Reinvestition außergewöhnlicher Gewinne angewendet werden können. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da es sich bei den übertragenen Gegenständen nicht um Immobilien des Anlagevermögens, sondern um Rechte handelt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si es posible aplicar la depreciación monetaria establecida en el artículo 15.9 del texto refundido de la Ley del Impuesto sobre Sociedades, a fin de determinar la base imponible de dicho impuesto.

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