Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Selbstveranlagung muss vierteljährlich auf elektronischem Weg eingereicht werden, auch wenn das Ergebnis aufgrund von steuerfreien Umsätzen null Euro beträgt. Im Falle von Kunststoffverpackungen erfordert die Selbstveranlagung die Eintragung in das Territorialregister und die Erfüllung buchhalterischer Verpflichtungen. Für die Einkommensteuer (IRPF) richten sich Rückerstattungen nach der Allgemeinen Verordnung über die steuerlichen Verwaltungs- und Prüfungsverfahren.
Die Position der DGT zeigt keine doktrinäre Entwicklung hinsichtlich des Konzepts der Selbstveranlagung, da sich die Auskünfte auf unterschiedliche steuerliche Materien beziehen (Doppelbesteuerungsabkommen, IRPF, LIE, IEDMT). Jede Auskunft legt spezifische Anforderungen an die Selbstveranlagung für die jeweils untersuchte Steuer fest, ohne dass ein leitender Faden eines Kriterienwechsels erkennbar ist.
Wendepunkte
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Legt die Verpflichtung zur vierteljährlichen Einreichung der Selbstveranlagung auf elektronischem Weg fest, selbst wenn das Ergebnis aufgrund steuerfreier Umsätze null Euro beträgt.
Analyse auf Grundlage von 41 der 44 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 17. September 2026.