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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er nach dem Verkauf einer Immobilie im Januar 2024 eine Vorauszahlung der Einkommensteuer für das Jahr 2023 leisten kann. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass es keine gesetzliche Grundlage für Vorauszahlungen bei Immobilienverkäufen gibt, sofern diese nicht Teil einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind.
Cuestión planteada Posibilidad de realizar un pago a cuenta del importe correspondiente al IRPF de 2023 en enero de 2024.
La venta de una vivienda genera una ganancia o pérdida patrimonial que debe liquidarse mediante la autoliquidación al presentar la declaración. La normativa de pagos a cuenta no contempla ningún supuesto para la venta de una vivienda fuera de una actividad económica. Por tanto, no es posible realizar pagos previos a la presentación de la declaración.
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