Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die von Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit, wie Personengesellschaften (comunidades de bienes), Wohnungseigentümergemeinschaften oder Erbengemeinschaften (herencias yacentes), erzielten Einkünfte werden ihren Mitgliedern entsprechend ihrer Beteiligung oder den anwendbaren Regeln zugerechnet. Diese Einkünfte werden überwiegend als Erträge aus Immobilienkapital (rendimientos del capital inmobiliario) eingestuft, sofern sie keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Im Falle einer Erbengemeinschaft werden die Einkünfte den Erben oder Vermächtnisnehmern entsprechend der rechtlichen Inhaberschaft und dem Zeitpunkt des Zuflusses zugerechnet.
Die Position der DGT ist bei der Anwendung des Regimes zur Zurechnung von Einkünften für Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit beständig. Die analysierten Auskünfte wahren die Kohärenz bei der Einstufung der Erträge als Erträge aus Immobilienkapital und der Nichtexistenz der Einheit als eigenständiges Steuerpflichtiges. Es ist kein Kriterienwechsel zu beobachten, sondern eine Anwendung desselben auf verschiedene Sachverhalte wie Wohnungseigentümergemeinschaften, Erbengemeinschaften und Personengesellschaften.
Analyse auf Grundlage von 17 der 18 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. Juli 2026.