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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zurechnung von Einkünften: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 18 Auskünfte · 2022–2025

Geltende Auffassung

Die von Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit, wie Personengesellschaften (comunidades de bienes), Wohnungseigentümergemeinschaften oder Erbengemeinschaften (herencias yacentes), erzielten Einkünfte werden ihren Mitgliedern entsprechend ihrer Beteiligung oder den anwendbaren Regeln zugerechnet. Diese Einkünfte werden überwiegend als Erträge aus Immobilienkapital (rendimientos del capital inmobiliario) eingestuft, sofern sie keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Im Falle einer Erbengemeinschaft werden die Einkünfte den Erben oder Vermächtnisnehmern entsprechend der rechtlichen Inhaberschaft und dem Zeitpunkt des Zuflusses zugerechnet.

Die Position der DGT ist bei der Anwendung des Regimes zur Zurechnung von Einkünften für Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit beständig. Die analysierten Auskünfte wahren die Kohärenz bei der Einstufung der Erträge als Erträge aus Immobilienkapital und der Nichtexistenz der Einheit als eigenständiges Steuerpflichtiges. Es ist kein Kriterienwechsel zu beobachten, sondern eine Anwendung desselben auf verschiedene Sachverhalte wie Wohnungseigentümergemeinschaften, Erbengemeinschaften und Personengesellschaften.

Analyse auf Grundlage von 17 der 18 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. Juli 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0895-26 22. Apr. 2026

Kein Ausschluss von Einkünften transparenter Körperschaften bei der Prüfung der Befreiung von der Vermögenssteuer

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
entidad fiscalmente transparentefunciones de direcciónexenciónrendimientos empresarialesatribución de rentas LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.UnoLIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.Dos.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0431-26 27. Feb. 2026

Grundstückskauf nicht abzugsfähig, Personalkosten hingegen schon

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
atribución de rentaselementos patrimoniales afectosestimación directaestimación objetivarendimientos de actividades económicas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 8.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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