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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Aufsteigende Linie — doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 19 Auskünfte · 2015–2025

Geltende Auffassung

Der Mindestbetrag für Aufsteigende setzt voraus, dass der Aufsteigende mindestens die Hälfte des Veranlagungszeitraums mit dem Steuerpflichtigen zusammenlebt und über kein Einkommen von mehr als 8.000 Euro verfügt. Die Bedingung des Aufsteigenden beschränkt sich auf Verwandte in gerader Linie durch Blutsverwandtschaft oder Adoption; Verwandte durch Verschwägerung sind ausgeschlossen. Die Nichterfüllung der Wohnsitzbedingung verhindert sowohl die Anwendung des Mindestbetrags für Aufsteigende als auch des Mindestbetrags für Behinderte oder des Abzugs für Aufsteigende mit Behinderung.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einkommens- und Verwandtschaftsanforderungen stabil, hat jedoch den Begriff des Zusammenlebens präzisiert. Ursprünglich wurde das Zusammenleben von Aufsteigenden in spezialisierten Einrichtungen akzeptiert, aber die jüngste Doktrin legt fest, dass das Zusammenleben für den Zugang zu den Vergünstigungen mindestens die Hälfte des Veranlagungszeitraums effektiv erfolgen muss.

Wendepunkte

  1. V1021-16

    Es wird festgelegt, dass das Zusammenleben als erfüllt gilt, wenn der behinderte Aufsteigende in spezialisierten Einrichtungen untergebracht ist.

  2. V0825-21

    Der Begriff des Aufsteigenden wird auf die gerade Linie durch Blutsverwandtschaft oder Adoption beschränkt, wobei Verwandte durch Verschwägerung ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Analyse auf Grundlage von 18 der 19 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

19
V0825-21 7. Apr. 2021

Kein Abzug für behinderte Schwiegermutter möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
mínimo por ascendientesascendienteparentesco en línea rectaparentesco por afinidaddeducción por discapacidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1713-19 9. Juli 2019

Kein Mindestbetrag für Vorfahren oder Behindertenabzug für Stiefvater anwendbar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
mínimo por ascendientesparentesco en línea rectaparentesco por afinidaddeducción por discapacidadascendiente LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 59LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 60
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1964-18 2. Juli 2018

Ehegatte nicht berechtigt zur Behindertenabzug nach Art. 81 bis LIRPF

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por discapacidadascendientedescendientecuota diferencialvínculo de parentesco LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 58LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 59
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4819-16 10. Nov. 2016

Fortbestand des Abzugsrechts für kinderreiche Familien bei gültigem Nachweis

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por familia numerosacuota diferencialtítulo de familia numerosaactividad por cuenta propia o ajenaascendiente LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 81 bisLey 40/2003
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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