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V1506-18 4. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por familia numerosa

Abzug für kinderreiche Familien auch nach Scheidung bei Beibehaltung des offiziellen Titels möglich

Eine Steuerpflichtige erkundigte sich, ob sie nach ihrer Scheidung und dem Erhalt eines neuen Nachweises den Abzug für kinderreiche Familien für die Jahre 2015 und 2016 geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass der Abzug anwendbar ist, sofern die Voraussetzungen gemäß Artikel 81 bis des LIRPF erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Abzug für kinderreiche Familien in den Steuerperioden 2015 und 2016 anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Zur Anwendung des Abzugs für kinderreiche Familien gemäß Artikel 81 bis des LIRPF muss man ein Vorfahre sein, der gemäß Gesetz 40/2003 zu einer kinderreichen Familie gehört. Eine Scheidung führt nicht zum Verlust des Status einer kinderreichen Familie, sofern die Anforderungen dieses Gesetzes weiterhin erfüllt sind. Wenn daher der offizielle Nachweis vorliegt und die übrigen Anforderungen des LIRPF erfüllt sind, kann der Abzug in den angefragten Steuerperioden angewendet werden.

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