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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Einzelverwaltungsmanager — doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 37 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Vergütungen für das Amt des Verwalters gelten gemäß Artikel 17.1 LIRPF (Einkommensteuergesetz) als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Dienstleistungen, die über das Amt der Verwaltung hinausgehen und nicht die Anforderungen an wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß Artikel 27.1 LIRPF erfüllen, werden ebenfalls als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert. Diese Dienstleistungen müssen gemäß Artikel 41 der LIRPF zu ihrem marktüblichen Wert bewertet werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung der Vergütungen des Verwalters als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit konstant. Die Doktrin hat wiederholt bestätigt, dass zusätzliche Dienstleistungen, die keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, unter diesem Konzept zu versteuern und zum Marktpreis zu bewerten sind. In der analysierten Abfolge sind keine Kriterienänderungen festzustellen.

Analyse auf Grundlage von 36 der 37 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2587-23 27. Sept. 2023

Vergütungen eines Gesellschafters für professionelle Dienstleistungen können Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder aus nichtselbstständiger Arbeit sein

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajorendimientos de actividades económicasadministrador únicosocio profesionalvalor normal de mercado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0293-23 15. Feb. 2023

Dienstleistungen eines Gesellschafters für seine Gesellschaft können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit sein

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasrendimientos del trabajosocio profesionalvalor normal de mercadoadministrador único LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0127-21 29. Jan. 2021

Vergütungen von Geschäftsführern sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; professionelle Dienstleistungen können wirtschaftliche Tätigkeit sein

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajorendimientos de actividades económicasadministrador únicosocio profesionalvalor normal de mercado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.e)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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