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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob eine an seinen ehemaligen alleinigen Geschäftsführer gezahlte lebenslange Altersvorsorge im Rahmen der Körperschaftsteuer abzugsfähig ist. Die DGT weist darauf hin, dass die Anfrage ohne weitere Daten nicht abschließend bewertet werden kann. Die Abzugsfähigkeit hängt davon ab, ob die Leistung als Pensionsverpflichtung oder als eine vergleichbare Eventualität einzustufen ist.
Cuestión planteada - Deducibilidad en el Impuesto sobre Sociedades de la retribución a satisfacer al anterior administrador.
La deducibilidad fiscal de la prestación vitalicia exige atender a la naturaleza de la obligación asumida. Si se considera un compromiso por pensiones o cobertura de una contingencia análoga, será aplicable el artículo 14.1 de la LIS, que establece que dichos gastos no son deducibles en el periodo de la provisión, sino en el periodo en que se abonen las prestaciones. La valoración de la realidad del gasto, su tratamiento contable y la naturaleza de la relación entre la entidad y el administrador corresponde a la Administración en fase de comprobación.
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