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Ein in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässiger Steuerpflichtiger bringt zwei Gewerbeimmobilien in Spanien im Wege einer Kapitalerhöhung in eine eigene Gesellschaft ein. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt fest, dass dieser Vorgang gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen und dem nationalen Recht einen in Spanien steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn darstellt.
Cuestión planteada 1- Tributación de la operación de aportación de los inmuebles para la ampliación de capital de la sociedad a efectos del Impuesto sobre la Renta de no Residentes.
La aportación de inmuebles a una sociedad se considera una enajenación de bienes inmuebles y, por tanto, una ganancia de capital según el Convenio entre España y EAU. España tiene potestad para gravar esta renta conforme al TRLIRNR. La ganancia se calculará por la diferencia entre el valor de adquisición y el valor de transmisión, siendo este último la mayor de: el valor nominal de las participaciones, el valor de cotización o el valor de mercado. El valor de adquisición será el importe real de compra más gastos e inversiones, pudiendo rectificarse la autoliquidación si existe una comprobación de valores posterior en el ITP.
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