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Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich nach der Besteuerung und dem Quellensteuerabzug für Mitarbeiter einer Muttergesellschaft in Saudi-Arabien, die in Spanien tätig sind. Die DGT stellt fest, dass bei Erfüllung der Anforderungen des Doppelbesteuerungsabkommens die Besteuerungsbefugnis Saudi-Arabien zusteht und das spanische Unternehmen nicht zur Quellensteuer verpflichtet ist.
Cuestión planteada Se plantea la tributación aplicable a las rentas del trabajo derivadas de los servicios prestados temporalmente en España por dichos trabajadores, en relación con:
Según el artículo 15 del Convenio entre España y Arabia Saudí, las rentas del trabajo solo tributan en España si el empleo se ejerce aquí, salvo que se cumplan tres condiciones: estancia menor a 183 días, pago por un empleador no residente y que las rentas no las soporte un establecimiento permanente en España. Si la empresa española no es el verdadero empleador de los trabajadores, no existe obligación de retener en España. No obstante, si la realidad de los hechos indicara que la empresa española es el verdadero empleador, la excepción del convenio no aplicaría y las rentas podrían tributar en España.
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