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Ein Bauunternehmen erkundigt sich, ob der Verkauf eines Grundstücks mit Baugenehmigung für ein Wohnhaus als Gesamteinheit mit einem Steuersatz von 10 % besteuert werden kann. Die DGT stellt fest, dass die Grundstücksübereignung und die Bauleistungen als ein einziges wirtschaftliches Geschäft mit einem Steuersatz von 10 % gelten, sofern die Übergabe des Grundstücks und die Errichtung des Bauwerks so eng miteinander verknüpft sind, dass sie für den Kunden keinen isolierten Nutzen haben.
Cuestión planteada Si se aplica el tipo del 10 por ciento a la venta de la parcela como operación global.
Si la entrega del terreno y la ejecución de la obra constituyen una prestación económica indisociable, se consideran una operación única. Para ello, la entrega de la parcela no debe tener utilidad práctica para el cliente de forma aislada y la constructora debe conservar la disposición del suelo hasta la entrega de la vivienda. En este caso, se aplica el tipo reducido del 10% tanto a la venta del terreno como a la construcción.
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