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Una sociedad holding consulta si la venta de sus participaciones en una filial puede estar exenta y si puede aplicar tipos reducidos de gravamen. La DGT indica que la exención es posible si se cumplen los requisitos de participación y residencia, pero no puede determinar si la entidad es patrimonial o si aplica los tipos reducidos por falta de datos.
Aufgeworfene Frage 1. Ob der von der anfragenden Gesellschaft anlässlich des Verkaufs ihrer Geschäftsanteile an der SA erzielte Gewinn der Befreiung gemäß Artikel 21 des Körperschaftsteuergesetzes unterliegt, da die SA nicht als vermögensverwaltende Gesellschaft (im Sinne des Artikels 5.2 des Körperschaftsteuergesetzes) gilt.
La renta por la transmisión de participaciones podría estar exenta según el artículo 21 de la LIS si se mantiene una participación mínima del 5% y las entidades son residentes. No obstante, si la participada es una entidad patrimonial, la exención no se aplicará a la parte que no sea incremento de beneficios no distribuidos. La DGT no puede determinar si la consultante es entidad patrimonial ni si le corresponden los tipos reducidos por la insuficiencia de datos.
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