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Es wird die steuerliche Behandlung von Erträgen aus dem Verkauf einer Immobilie durch einen in Belgien ansässigen Steuerpflichtigen angefragt. Die DGT stellt fest, dass die Einkünfte gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Belgien in Spanien besteuert werden können, unabhängig davon, ob es sich um einen Veräußerungsgewinn oder um Einkünfte aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit handelt.
Cuestión planteada
Si no hay actividad económica, la ganancia patrimonial por la enajenación de inmuebles en España puede tributar en España según el artículo 13.1 del Convenio. Si existe actividad económica, las rentas derivadas de bienes inmuebles pueden someterse a imposición en España conforme al artículo 6 del Convenio. En ambos casos, la renta obtenida por la venta de los terrenos podrá someterse a imposición en España.
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