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Es wird angefragt, welche Rechtsvorschriften und Autonome Gemeinschaft nach dem Tod einer Person anzuwenden sind, die in Madrid lebte, aber in eine Residenz in Kastilien und León umgezogen ist. Die DGT stellt klar, dass die Zuständigkeit vom gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes abhängt.
Cuestión planteada En caso de fallecimiento de la tía, Comunidad Autónoma que resultaría competente para la liquidación del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones y normativa a aplicar.
La Comunidad Autónoma competente para la liquidación del Impuesto sobre Sucesiones es aquella donde el causante tuviera su residencia habitual a la fecha del devengo. La residencia habitual se determina por el lugar donde la persona haya permanecido durante el mayor número de días en el período de cinco años inmediatos anteriores al fallecimiento. En caso de fallecimiento, se entiende que la vivienda mantiene su carácter de habitual aunque no se haya cumplido el plazo de tres años de residencia continua.
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