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Eine Steuerpflichtige fragt an, ob sie die Befreiung bei Reinvestition nach dem Verkauf einer Immobilie in Anspruch nehmen kann, die sie aufgrund einer beruflichen Versetzung im Jahr 2020 verlassen hat. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die Immobilie weder zum Zeitpunkt des Verkaufs noch in den zwei vorangegangenen Jahren die Voraussetzung der Hauptwohnsitz-Eigenschaft erfüllt.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la exención por reinversión en vivienda habitual del artículo 38 de la LIRPF.
Para la exención, la vivienda transmitida debe ser la habitual en el momento de la venta o haberlo sido en los dos años anteriores. El traslado laboral permite considerar vivienda habitual una residencia de menos de tres años, pero esto no se aplica si ya se ha dejado de residir en ella con anterioridad al plazo de dos años previo a la transmisión. En este caso, al haber dejado la vivienda en 2020 y venderla en 2024, no se cumple el requisito de habitualidad.
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