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V1647-25 15. September 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención

Befreiung bei Veräußerung des Hauptwohnsitzes auch innerhalb von zwei Jahren nach dem Umzug möglich

Ein Ehepaar über 65 Jahre erkundigte sich, ob die Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz bei einem Hausverkauf anwendbar ist, in dem sie seit 2017 lebten, das sie jedoch im August 2022 verlassen hatten. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, da der Verkauf innerhalb der Zwei-Jahres-Frist nach dem Verlust des Status als Hauptwohnsitz erfolgte.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Zu klären, ob die Befreiung gemäß Artikel 33.4.b) des LIRPF auf sie anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Um die Befreiung bei der Übertragung des Hauptwohnsitzes durch Personen über 65 Jahre anzuwenden, muss die Wohnung zum Zeitpunkt der Übertragung oder an einem beliebigen Tag in den zwei vorangegangenen Jahren der Hauptwohnsitz gewesen sein. In diesem Fall wird, da die Wohnung verkauft wird, bevor zwei Jahre seit dem Wohnsitzwechsel vergangen sind, davon ausgegangen, dass sie ihren Hauptwohnsitz übertragen. Daher können sie die in Artikel 33.4.b) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) vorgesehene Steuervergünstigung in Anspruch nehmen.

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