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V1645-25 15. September 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Ermittlung des Anschaffungs- und Veräußerungswerts beim Verkauf einer Immobilie nach Erlöschen eines Nießbrauchs

Der Anfragende erkundigt sich nach der Berechnung des Veräußerungsgewinns beim Verkauf einer Immobilie, deren nacktes Eigentum er 2006 erworben hat und deren Nießbrauch sich nach dem Tod seiner Mutter im Jahr 2020 konsolidierte. Die DGT erläutert, dass sich der Anschaffungswert aus dem ursprünglichen entgeltlichen Anteil zuzüglich des Wertes des geerbten Anteils gemäß den Vorschriften der Erbschaftsteuer zusammensetzt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Berechnung des Veräußerungsgewinns aus der Übertragung der genannten Immobilie.

Die Entscheidung der DGT

Der Anschaffungswert des durch Erbschaft erworbenen Anteils ist der Wert, der sich aus der Anwendung der Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer ergibt, wobei der Marktwert nicht überschritten werden darf, zuzüglich Investitionen, Verbesserungen und inhärenter Kosten. Das Erlöschen des Nießbrauchs durch den Tod des Nießbrauchers stellt keinen neuen Erwerb dar, sondern die Wiedererlangung der Nutzungsrechte durch den Eigentümer. Für den Veräußerungswert sind nur die der Veräußerung inhärenten Kosten und Steuern abzuziehen, unter Ausschluss laufender Kosten wie der Grundsteuer (IBI) oder der Abfallgebühr.

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