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Eine in Spanien ansässige Schweizer Staatsbürgerin erkundigt sich, ob sie beim Verkauf ihres Hauses im Jahr 2025 die Steuerbefreiung für den Verkauf der Hauptwohnung in Anspruch nehmen kann, da sie in diesem Jahr in die Schweiz umzieht. Die DGT prüft, ob sie im Jahr 2025 noch in Spanien steuerlich ansässig ist, da davon die Anwendung der Befreiung oder die Besteuerung als Gebietsfremder abhängt.
Cuestión planteada
Si la consultante es residente fiscal en España en 2025, podrá aplicar la exención del artículo 33.4.b) de la LIRPF si la vivienda es su residencia habitual y tiene más de 65 años. Si no es residente fiscal en España, la ganancia estará sujeta al IRNR con un tipo del 19% y no será aplicable ninguna exención. La residencia fiscal se determina por permanencia (más de 183 días) o por el núcleo de intereses económicos, pudiendo resolverse conflictos de residencia mediante el Convenio España-Suiza.
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