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In einem Verfahren klärten Ansässige in Argentinien und Italien, ob sie das Recht der Gemeinschaft Madrid anwenden können, um eine Erbschaftsteuer auf in Spanien befindliche Vermögenswerte abzurechnen. Die DGT entschied, dass aufgrund des Grundsatzes der Freizügigkeit des Kapitals auch Personen mit Wohnsitz in Ländern außerhalb der EU/EWR das Recht haben, die zuständige autonome Rechtsordnung anzuwenden.
Cuestión planteada Si resultaría aplicable la normativa de la Comunidad de Madrid para realizar la liquidación del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones.
Los residentes en países terceros tienen derecho a la aplicación de la normativa propia de la Comunidad Autónoma donde se encuentre el mayor valor de los bienes y derechos del caudal relicto situados en España. La exclusión de países no pertenecientes a la UE o EEE en la Disposición Adicional Segunda de la LISD es inaplicable por contravenir el principio de libertad de movimiento de capitales. En este caso, al no ser el causante residente en España, se aplica la normativa de la Comunidad Autónoma donde se ubique el mayor valor de los bienes, siendo la Administración Central la competente para la exacción.
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