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V0672-24 15. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Familiäre Pflege begründet kein Vertragsverhältnis; etwaige Vergütungen gelten als Arbeitslohn

Ein Sohn erkundigt sich, ob die Pflege seiner Mutter eine Vergütungspflicht begründet und wie diese steuerlich zu behandeln ist. Die DGT stellt klar, dass diese Pflege im familiären Rahmen und nicht auf vertraglicher Basis erfolgt. Sollte dennoch eine Vergütung gezahlt werden, unterliegt diese der Besteuerung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die persönliche Pflege, die man sich verpflichtet, der eigenen Mutter zu leisten, eine Art Rechtsverhältnis mit steuerlichen Folgen begründet, in dem die Mutter die erhaltene Pflege vergüten muss. Falls ja, wird gefragt, wie diese Vergütung zu bewerten oder zu berechnen ist und wie ihre steuerliche Einordnung lautet.

Die Entscheidung der DGT

Die Betreuung durch nicht professionelle Pflegekräfte muss im Rahmen der familiären Beziehung erfolgen und darf niemals unter einer vertraglichen, arbeitsrechtlichen oder anderweitigen Beziehung stehen. Falls die Pflegekraft eine Vergütung für diese Pflege erhält, gilt dieser Betrag für den Empfänger als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Diese Vergütung wäre nicht durch die Befreiung von Abhängigkeitsleistungen gemäß Artikel 7.x) des LIRPF abgedeckt.

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