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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er eine Informationserklärung über Auslandsvermögen abgeben muss, wenn Zahlungen an einen Bauträger für eine Immobilie im Bau geleistet wurden. Die DGT stellt klar, dass keine Meldepflicht besteht, solange das Eigentum an der Immobilie noch nicht erworben wurde.
Cuestión planteada 1-. ¿Debe presentarse la declaración informativa sobre bienes y derechos situados en el extranjero si el inmueble no ha sido todavía objeto de entrega?
La obligación de presentar la declaración informativa anual sobre bienes inmuebles o derechos sobre bienes inmuebles situados en el extranjero nace cuando el sujeto es titular de los mismos. Dado que el inmueble se encuentra en fase de construcción y su entrega es futura, no se ha adquirido la titularidad del bien. Por tanto, no deviene la obligación de informar hasta que se adquiera dicha titularidad.
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