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Eine in Deutschland ansässige Person erkundigt sich, ob eine Subvention für die Sanierung eines für den ländlichen Tourismus genutzten Landhauses in Spanien steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass die Subvention aufgrund des Bestehens einer Betriebsstätte in Spanien als Einkommen dieser Betriebsstätte zuzurechnen ist und daher der Besteuerung unterliegt.
Cuestión planteada Si la subvención está sujeta a imposición en España.
Si la actividad de turismo rural se realiza mediante un establecimiento permanente en España, las rentas derivadas de la misma, incluyendo las subvenciones para la rehabilitación del inmueble afecto, son imputables a dicho establecimiento. Estas rentas se consideran obtenidas en territorio español y tributan conforme al TRLIRNR. La imputación temporal de la subvención se determinará según la norma contable del Plan General de Contabilidad.
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