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Der Anfragende erkundigt sich, welche Rechtsvorschriften Anwendung fänden, wenn die Selbstveranlagung für einen 2026 durch ein privatschriftliches Dokument getätigten Kauf eines ländlichen Grundstücks erst im Jahr 2028 eingereicht wird. Die DGT stellt klar, dass das Datum der Einreichung die Bedingungen der Veranlagung sowie das Entstehen von Säumniszuschlägen bestimmt, sofern kein früheres Datum nachgewiesen werden kann.
Cuestión planteada - Régimen jurídico aplicable a la autoliquidación presentada en 2028.
En documentos privados, la fecha que prevalece a efectos de prescripción es la de su presentación, salvo que concurran las circunstancias del artículo 1.227 del Código Civil. Esta fecha determinará el régimen jurídico aplicable (base imponible, tipo, etc.) y el devengo de recargos por declaración extemporánea. No obstante, si se acredita mediante medios de prueba admisibles una fecha de otorgamiento anterior, se aplicarán las condiciones de esa fecha acreditada.
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