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Ein in Frankreich ansässiger Student absolviert ein Praktikum in einem spanischen Unternehmen und erkundigt sich, ob seine Einkünfte gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich steuerfrei sind. Die DGT stellt fest, dass aufgrund der spanischen Einkunftsquelle keine Steuerbefreiung greift und die Einkünfte in Spanien zu versteuern sind.
Cuestión planteada
Las cantidades para estudios o formación de un estudiante residente en otro Estado contratante no tributan en el Estado donde se encuentra si proceden de fuentes situadas fuera de este. Al ser rentas del trabajo derivadas de una actividad personal en España, no cumplen el requisito de procedencia externa y tributan por el IRNR. La empresa española debe practicar una retención del 19% por tratarse de un residente en la Unión Europea.
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