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Eine in Italien ansässige Person fragt an, ob sie statt der Einzeldeklaration jedes Gastes eine einzige Steuererklärung nach Modell 210 einreichen kann, wobei die Webplattform als Zahler angegeben wird. Die Finanzbehörde stellt klar, dass eine Zusammenfassung der Einkünfte zulässig ist, sofern diese derselben Einkunftsart entsprechen, vom selben Zahler stammen und aus derselben Immobilie erwirtschaftet werden.
Cuestión planteada 1. En caso de que todos los alquileres fueran a través de la plataforma de pago y reservas, ¿puede hacerse un único modelo 210 declarando como pagador a la empresa como mediadora del cobro de los alquileres a particulares, en lugar de hacer una declaración por cada huesped?
Las rentas de no residentes por arrendamiento de inmuebles en España pueden agruparse en el Modelo 210 si proceden del mismo pagador, del mismo bien o derecho y tienen el mismo código de tipo de renta. El período de agrupación será trimestral para autoliquidaciones con resultado a ingresar. En este caso, al ser la plataforma la mediadora del cobro y tratarse de la misma vivienda, se cumplen los requisitos de la Orden EHA/3316/2010.
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