Innovation in Steuervorteil und Wettbewerbsvorteile umwandeln
Wir beraten Forschungszentren, Technologieinstitute, Universitäten mit kommerziellen Aktivitäten und Unternehmen mit F&E-Abteilungen zur Maximierung von Steueranreizen, zum Schutz intellektueller Ergebnisse und zur Sicherung nationaler und europäischer öffentlicher Förderung.
Quelle: cifex · Seguridad Social · INE EEE · INE DIRCE
Spaniens Forschungs- und Entwicklungssektor gruppiert 8.610 aktive Unternehmen und beschäftigt 128.434 bei der Sozialversicherung gemeldete Arbeitnehmer, mit aggregierten Umsätzen von 3,0 Milliarden Euro und einer Bruttomarge von 15,8 %. Jenseits dieser Zahlen fungiert der Sektor als Motor des Technologietransfers in der breiteren Wirtschaft: Sein 11,6-prozentiger Anteil am europäischen F&E-Markt positioniert Spanien als bedeutenden Akteur im kontinentalen Innovationswettlauf.
Spanien besitzt ein solides – wenn auch unterausgeschöpftes – System öffentlicher Anreize für Forschung und Entwicklung. Die Artikel-35-LIS-Abzüge sind neben der Artikel-23-Patent-Box die wirkungsvollsten Steuerinstrumente, die Unternehmen mit erheblichen Innovationsaktivitäten zur Verfügung stehen: In Jahren, in denen F&E-Aufwendungen den Zwei-Jahres-Durchschnitt übersteigen, erreicht der marginale Abzug auf inkrementelle Aufwendungen 42 %, und ungenutzte Abzüge können erstattet oder bis zu 50 % der Bruttosteuerschuld vorgetragen werden. Trotz dieser Anreize bleibt die Inanspruchnahme unter spanischen Unternehmen gering – hauptsächlich aufgrund mangelnden Bewusstseins oder unzureichender technischer Dokumentation.
Bei BMC arbeiten wir mit F&E-Abteilungen von Industriegruppen, privaten Technologiezentren, universitären Spin-offs und Deep-Tech-Startups zusammen, um alle verfügbaren Abzugsgrundlagen zu identifizieren, zu quantifizieren und zu verteidigen. Unsere Methode verbindet steuerliche Expertise mit echtem Verständnis von Technologieprojekten: Wir überprüfen Projekte gemeinsam mit technischen Teams, klassifizieren Aktivitäten nach Frascati-Manual-Kriterien und AEAT-Doktrin, erstellen das technische Memorandum für MINECO-Begründungsberichte und bauen das Dokumentationsarchiv auf, das für die Verteidigung des Abzugs bei einer Prüfung erforderlich ist.
Förderungsmanagement und öffentliche Finanzierung ist die andere Säule unseres Dienstleistungsangebots. Auf internationaler Ebene – wo Spaniens 11,6-prozentiger europäischer Anteil bedeutungsvolle Türen zu EU-Programmen öffnet – unterstützen wir spanische Unternehmen bei der Einreichung von Vorschlägen für Horizon Europe, insbesondere über die EIC-Accelerator- und EIC-Pathfinder-Instrumente.
Verwandte Leistungen für diese Branche
Steuerplanung
Legale und effiziente Steuerstrategien zur Reduzierung der Steuerbelastung Ihres Unternehmens und zum Schutz Ihres persönlichen Vermögens.
Förderungen & Subventionen
Identifizierung, Beantragung und Verwendungsnachweis von Förderungen, öffentlichen Beihilfen und europäischen Fonds für Unternehmen.
Geistiges Eigentum
Umfassender Schutz von Marken, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten und geistigem Eigentum in Spanien und der Europäischen Union.
Entitätsverwaltung
Vollständige gesellschaftsrechtliche Verwaltung, die Ihr Führungsteam von der operativen Compliance-Last befreit.
Internationales Steuerrecht
Steuerberatung für grenzüberschreitende Geschäfte, internationale Expansion und multijurisdiktionale Compliance.
Corporate Finance (Unternehmensfinanzierung)
Strategische Finanzstrukturierung zur Förderung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Branchenbegriffe
Beschleunigte Abschreibung in Spanien (Amortización Fiscal Acelerada)
Die beschleunigte Abschreibung (amortización fiscal acelerada) erlaubt Unternehmen in Spanien, einen höheren Anteil der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts in den frühen Jahren seiner Nutzungsdauer für Zwecke der Körperschaftsteuer abzuziehen, wodurch das zu versteuernde Einkommen früher reduziert wird als bei der linearen handelsrechtlichen Abschreibung. Spanien bietet sowohl gesetzliche Abschreibungstabellen als auch spezifische Regelungen für KMU, neu eingestelltes Personal und Forschungs- und Entwicklungsvermögen.
EU-KI-Gesetz (AI Act)
Der EU-Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (Verordnung EU 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende gesetzliche Regelwerk für künstliche Intelligenz. Es klassifiziert KI-Systeme nach Risikostufen, legt Pflichten für Entwickler, Betreiber und Importeure fest und sieht Bußgelder von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Umsatzes für die schwerwiegendsten Verstöße vor. Es trat im August 2024 in Kraft, mit gestaffelten Compliance-Fristen bis 2027.
Jahresabschluss (Cuentas Anuales)
Die Cuentas Anuales sind die gesetzlichen Jahresabschlussunterlagen, die alle spanischen Unternehmen jährlich erstellen, genehmigen und beim Handelsregister einreichen müssen. Sie umfassen die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, den Kapitalflussrechnung (für größere Unternehmen) und den Anhang.
Schiedsverfahren und Mediation in Spanien
Spanien verfügt über einen gut entwickelten Rahmen für alternative Streitbeilegung (ADR). Schiedsverfahren werden durch das Ley 60/2003 de Arbitraje (basierend auf dem UNCITRAL-Modellgesetz) geregelt und bieten ein verbindliches, privates Verfahren mit vollstreckbaren Schiedssprüchen. Mediation in Zivil- und Handelssachen wird durch das Ley 5/2012 geregelt. Spanien ist Unterzeichnerstaat des New Yorker Übereinkommens (1958), das die internationale Vollstreckung spanischer Schiedssprüche in über 170 Ländern ermöglicht.
Autónomo — Selbstständige in Spanien
Ein Autónomo ist eine selbstständig tätige natürliche Person in Spanien, die eine wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausübt. Autónomos müssen sich beim AEAT für steuerliche Zwecke und bei der Sozialversicherung (RETA-Regime) registrieren, vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen und Umsatzsteuererklärungen einreichen sowie monatliche Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
B2B-E-Invoicing in Spanien
B2B-E-Invoicing (facturación electrónica entre empresas) in Spanien ist das System, mit dem Handelsrechnungen zwischen Unternehmen in einem strukturierten digitalen Format erstellt, gesendet und empfangen werden. Spanien verpflichtet zur B2B-E-Rechnung durch das Ley Crea y Crece (Gesetz 18/2022), mit einer gestaffelten Einführung für alle Unternehmen, die sich beim Verifactu/Tbai-System registrieren und interoperable E-Rechnungsformate verwenden müssen.
Häufig gestellte Fragen
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