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Spanien Modelo 720 -- Meldepflicht pruefen
Sie haben Konten, Anlagen oder Immobilien ausserhalb Spaniens? Pruefen Sie in wenigen Sekunden, ob Sie das Modelo 720 bis zum 31. Marz einreichen mussen.
Abgabefenster: 1. Januar - 31. Marz · Sanktionen ab 5.000 EUR pro fehlender Angabe · +34 910 917 811
Meldepflicht prufen
Geben Sie die Werte zum 31. Dezember des zu prufenden Steuerjahres ein
Konten bei auslandischen Finanzinstituten
Giro-, Spar- und Wertpapierkonten bei auslandischen Banken
Auslandische Wertpapiere, Versicherungen und Renten
Aktien, Fonds, ETFs, auslandische Rentenplane, Lebensversicherungen, Leibrenten
Auslandische Immobilien
Wohnungen, Hauser, Grundstucke oder dingliche Rechte an auslandischen Immobilien
Haben Sie das Modelo 720 bereits in einem Vorjahr eingereicht?
Ergebnis der Prufung
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Geltende Fristen und Sanktionen
Abgabefrist: 1. Januar bis 31. Marz des Jahres nach dem Erklarungszeitraum
Mindestsanktion: 5.000 EUR pro fehlender Angabe, mindestens 10.000 EUR pro Kategorie-Block (Art. 198-199 LGT, nach Reform durch Gesetz 5/2022)
Mit den eingegebenen Daten besteht keine Abgabepflicht
Keine Kategorie ubersteigt den Schwellenwert von 50.000 EUR oder den Wertzuwachs von 20.000 EUR gegenuber dem zuletzt erklarten Jahr. Andert sich Ihre Situation bis zum 31. Dezember, prufen Sie Ihre Pflicht erneut.
Hilfe beim Modelo 720?
Die Internationalen Steuer-Spezialisten von BMC reichen das Modelo 720 in Ihrem Namen ein, prufen die Werte jeder Kategorie und stellen die Compliance vor dem 31. Marz sicher.
Modelo 720 Beratung: +34 910 917 811Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Konsultieren Sie einen Fachberater für eine persönliche Analyse.
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Haufig gestellte Fragen zum Modelo 720
Was ist das Modelo 720 und wer muss es einreichen?
Das Modelo 720 ist eine informative Erklarung -- es wird keine Steuer erhoben -- die in Spanien ansassige Steuerpflichtige beim AEAT einreichen mussen, wenn der aggregierte Wert auslandischer Vermogenswerte in einer der drei Kategorien zum 31. Dezember 50.000 EUR ubersteigt. Erfasst werden: (A) Konten bei auslandischen Finanzinstituten; (B) Wertpapiere, Versicherungen und Renten bei auslandischen Instituten; (C) Immobilien und Immobilienrechte ausserhalb Spaniens. Abgabefrist: 1. Januar bis 31. Marz.
Welche drei Kategorien umfasst das Modelo 720?
Kategorie A: Bankkonten im Ausland (Giro-, Spar- und Wertpapierkonten bei auslandischen Instituten). Kategorie B: Wertpapiere, Rechte, Renten und Versicherungen bei auslandischen Instituten (Aktien, Fonds, ETFs, auslandische Rentensysteme, Lebensversicherungen, Leibrenten usw.). Kategorie C: Immobilien und Immobilienrechte ausserhalb Spaniens (Wohnungen, Hauser, Grundstucke, Niesbrauch usw.). Jede Kategorie hat eine eigene Schwelle von 50.000 EUR.
Wenn ich das Modelo 720 bereits eingereicht habe, muss ich es erneut erklaren?
Wenn Sie bereits eingereicht haben, mussen Sie nur dann erneut erklaren, wenn: (1) der Wert einer Kategorie um mehr als 20.000 EUR gegenuber dem zuletzt erklarten Geschaftsjahr gestiegen ist; oder (2) Sie ein zuvor erklartes Vermogenswertes verkaufen, auflosen oder erloschen. Sind keine dieser Bedingungen erfullt, ist keine erneute Erklarung erforderlich.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinreichung des Modelo 720?
Nach dem EuGH-Urteil (C-788/19, Januar 2022) hat Spanien das Gesetz 5/2022 erlassen und die automatische Vermutung ungerechtfertigter Vermogenszuwachse sowie die Unverjahrbarkeitstatbestande abgeschafft. Die formellen Sanktionen bleiben jedoch bestehen: 5.000 EUR pro unterlassener oder fehlerhafter Angabe, Mindestbetrag 10.000 EUR pro Kategorie-Block (Art. 198-199 LGT). Eine Nichtentsprechung bleibt ein erhebliches Risiko.
Bin ich als Beckham-Regime-Nutzer von der Modelo-720-Pflicht befreit?
Ja. Steuerpflichtige, die dem Beckham-Sonderstatus (Art. 93 LIRPF) unterliegen, werden nach IRNR-Regeln (Nichtansassige) besteuert und sind wahrend der Laufzeit des Regimes weder zur Abgabe des Modelo 720 noch des Modelo 721 verpflichtet. Die Abgabepflicht beginnt erst wieder ab dem ersten Steuerjahr nach dem Ende des Beckham-Regimes.
Was ist die Abgabefrist fur das Modelo 720?
Vom 1. Januar bis zum 31. Marz des Jahres nach dem Erklarungszeitraum. Fur das Steuerjahr 2025 ist die Frist der 31. Marz 2026. Eine Fristverlagerung ist nicht moglich; eine verspate Abgabe zieht formelle Sanktionen nach sich.
Was ist der Unterschied zwischen Modelo 720 und Modelo 721?
Das Modelo 720 erfasst klassische auslandische Vermogenswerte: Bankkonten, Wertpapiere, Versicherungen und Immobilien. Das Modelo 721 (ab 2023 eingefuhrt) erfasst Kryptowahrungen und digitale Vermogenswerte bei auslandischen Verwahrern. Verfugen Sie uber beide Arten von Vermogenswerten uber dem Schwellenwert von 50.000 EUR, mussen Sie moglicherweise beide Formulare einreichen.
Gilt der Schwellenwert pro Kategorie oder fur alle Kategorien zusammen?
Der Schwellenwert von 50.000 EUR gilt pro Kategorie und nicht fur alle Kategorien zusammen. Das bedeutet: Wenn Sie 40.000 EUR auf einem auslandischen Bankkonto (Kategorie A), 40.000 EUR in auslandischen Fonds (Kategorie B) und 40.000 EUR in auslandischen Immobilien (Kategorie C) halten, ubersteigt keine einzelne Kategorie den Schwellenwert -- und es besteht keine Erklarungspflicht.
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