Modelo 720 — Meldepflicht-Prüfer
Geben Sie die Werte zum 31. Dezember des zu prüfenden Steuerjahres ein
Kategorie A — Konten bei ausländischen Finanzinstituten
Giro-, Spar- und Wertpapierkonten bei Banken mit Sitz außerhalb Spaniens
Kategorie B — Wertpapiere, Versicherungen und Renten im Ausland
Aktien, Fonds, ETFs, Lebensversicherungen, ausländische Rentenpläne bei ausländischen Instituten
Kategorie C — Ausländische Immobilien
Wohnungen, Häuser, Grundstücke oder dingliche Rechte an Immobilien außerhalb Spaniens
Haben Sie das Modelo 720 bereits eingereicht?
Ergebnis der Meldepflichtprüfung
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Einreichungsfrist
1. Januar – 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres
Sanktionsregime (nach Ley 5/2022)
5.000 € pro ausgelassenen Datenpunkt, mindestens 10.000 € pro Kategorie (LGT Art. 198-199). Spaniens Gesetz 5/2022 beseitigte die unverhältnismäßige Vermutung ungerechtfertigter Kapitalgewinne und die Unverjährbarkeit, die der EuGH (C-788/19, Jan. 2022) als EU-rechtswidrig eingestuft hatte. Formelle Sanktionen bleiben in Kraft.
Keine Kategorie überschreitet 50.000 € oder die 20.000-€-Erhöhungsschwelle im Vergleich zu Ihrer letzten Erklärung. Wenn sich Ihre Vermögenswerte vor dem 31. Dezember ändern, prüfen Sie Ihre Meldepflicht erneut.
Hilfe beim Einreichen des Modelo 720?
BMC-Spezialisten für internationale Steuer übernehmen Ihre Modelo-720-Einreichung, prüfen die Werte jeder Kategorie und helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden, die Sanktionen auslösen.
Erstgespräch vereinbaren — Modelo 720Richtwert basierend auf den eingegebenen Daten. Ersetzt keine individuelle Steuerberatung.