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Steuern · Selbständige 2026

Modelo-130-Rechner: Vierteljährliche IRPF-Vorauszahlung Selbständige

Berechnen Sie den zu zahlenden Betrag beim Modelo 130 (vierteljährliche IRPF-Vorauszahlung) als Selbständiger im Regime der direkten Schätzung in Spanien. Geprüfte Formel: Art. 110 RIRPF. Geben Sie Ihre Daten ein und erhalten Sie das Ergebnis in Sekunden.

Formel Art. 110 RIRPF geprüft Direkte Schätzung (normal und vereinfacht) Ohne Anmeldung · Ohne PDF-Gate

Kumulierte Jahresdaten eingeben

Selbständige im Regime der direkten Schätzung · Kumulierte Daten vom 1. Januar bis zum Ende des Quartals

Summe aller Einnahmen seit dem 1. Januar (ohne Mehrwertsteuer)

Einkäufe, Löhne, Mieten, Abschreibungen, RETA-Beitrag, Betriebskosten usw.

Nur informativ: die einzugebenden Daten sind stets kumuliert seit dem 1. Januar

Gesamte Modelo-130-Zahlungen in Vorquartalen dieses Jahres

Von Kunden auf Rechnungen einbehaltene 15-%-Quellensteuer (kumuliert im Jahr)

Wie das Modelo 130 berechnet wird: die offizielle Formel

Artikel 110 der IRPF-Verordnung (Königliches Dekret 439/2007) legt die Mechanik der vierteljährlichen Vorauszahlung für Selbständige im Regime der direkten Schätzung fest:

  1. Kumulierter Nettoertrag: Bruttoeinkünfte aus der Tätigkeit, kumuliert vom 1. Januar bis zum Ende des abzurechnenden Quartals, minus kumulierte abzugsfähige Ausgaben desselben Zeitraums.
  2. 20 % des positiven Nettoertrags (Feld 04 des Modelo 130): ist der Nettoertrag negativ, ergibt dieser Betrag null. Im Modelo 130 gibt es keine Anpassungen für persönliche oder familiäre Freibeträge (diese Anpassungen erfolgen in der jährlichen Einkommensteuererklärung).
  3. Abzug der vorigen Vorauszahlungen: Gesamtbetrag der im selben Steuerjahr bereits eingereichten und gezahlten Modelo-130-Vorauszahlungen (Q1, Q2 und Q3, wenn Sie Q4 berechnen).
  4. Abzug der erlittenen Quellenabzüge: Gesamtbetrag der 15-%-igen (oder in den Anfangsjahren 7-%-igen) Quellenabzüge, die Kunden auf Rechnungen einbehalten haben, kumuliert seit dem 1. Januar.
  5. Ergebnis = 20 % Nettoertrag minus vorige Vorauszahlungen minus erlittene Quellenabzüge. Ist das Ergebnis positiv, ist das der zu zahlende Betrag. Ist es null oder negativ, liegt eine Nullmeldung vor (Einreichung bleibt dennoch Pflicht).

Der Schlüssel zur quartalsmäßigen Akkumulation liegt darin, jedes Quartal nicht isoliert zu berechnen: Es wird stets mit den Jahresgesamtwerten seit dem 1. Januar gearbeitet. Hatten Sie im Q1 Verluste und sind im Q2 rentabel, wird die Q2-Zahlung auf den kumulierten Nettoertrag (Januar bis Juni) berechnet, abzüglich bereits Gezahltem.

Einreichungsfristen des Modelo 130

Das Modelo 130 muss viermal im Jahr eingereicht werden. Die Einreichung ist auch dann Pflicht, wenn das Ergebnis null oder negativ ist. Verstöße können Sanktionen nach sich ziehen (Art. 198 LGT: Geldbuße von 200 € pro Informationserklärung, wobei die AEAT den Verstoß je nach Fall unterschiedlich einstufen kann).

Einreichungsfristen des Modelo 130 nach Quartal
Abgedeckter Zeitraum Einreichungsfrist
Q1 (Januar-März) 1.-20. April
Q2 (April-Juni) 1.-20. Juli
Q3 (Juli-September) 1.-20. Oktober
Q4 (Oktober-Dezember) 1.-30. Januar (Folgejahr)

Quellen: AEAT — Modelo 130 · RIRPF (Königliches Dekret 439/2007, Art. 110)

Häufige Fragen zum Modelo 130

Was ist das Modelo 130 und wer muss es einreichen?
Das Modelo 130 ist die vierteljährliche Vorauszahlungserklärung zur Einkommensteuer (IRPF), die Selbständige im Regime der direkten Schätzung (normal oder vereinfacht) einreichen müssen, sofern ihre wirtschaftliche Tätigkeit nicht befreit ist. Es dient dazu, die IRPF, die in der jährlichen Einkommensteuererklärung (Modelo 100) endgültig abgerechnet wird, quartalsmäßig vorauszuzahlen. Befreit sind Selbständige, die 70 % oder mehr ihrer Einkünfte von Kunden erhalten, die einen Steuerabzug von 15 % vornehmen (sogenannte "Freiberufler mit Quellenabzug"), obwohl sie dies der AEAT mitteilen müssen.
Wie wird der Betrag des Modelo 130 berechnet?
Der Quartalsbetrag wird wie folgt berechnet: (1) kumulierter Nettoertrag = kumulierte Jahreseinkünfte minus kumulierte abzugsfähige Ausgaben; (2) 20 % des positiven Nettoertrags anwenden (ist er negativ, ergibt sich null); (3) die bereits in Vorquartalen desselben Jahres geleisteten Vorauszahlungen abziehen; (4) die kumulierten erlittenen Quellenabzüge abziehen (Rechnungen von Kunden, die 15 % Quellensteuer einbehalten). Ist das Ergebnis null oder negativ, muss das Modelo 130 dennoch mit "Ergebnis null" oder "negatives Ergebnis" eingereicht werden.
Welche Fristen gelten für die Einreichung des Modelo 130?
Die Fristen sind: Q1 (Januar-März): 1.-20. April; Q2 (April-Juni): 1.-20. Juli; Q3 (Juli-September): 1.-20. Oktober; Q4 (Oktober-Dezember): 1.-30. Januar des Folgejahres. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Die Einreichung ist auch dann Pflicht, wenn das Ergebnis null oder negativ ist.
Was ist der Unterschied zwischen Modelo 130 und Modelo 131?
Das Modelo 130 gilt für Selbständige im Regime der direkten Schätzung (normal oder vereinfacht), die den Nettoertrag durch Abzug tatsächlicher Ausgaben von den Einnahmen berechnen. Das Modelo 131 gilt für Selbständige im Regime der objektiven Schätzung (Module), die den Nettoertrag mittels fester Module (Personal, Fläche usw.) berechnen, ohne eine vollständige Buchführung über Einnahmen und Ausgaben führen zu müssen. Die Wahl des Regimes unterliegt Umsatz- und Tätigkeitsgrenzen.
Was passiert, wenn das Ergebnis des Modelo 130 negativ oder null ist?
Ein Ergebnis von null oder negativ befreit NICHT von der Einreichung des Modelo 130: die Erklärung ist in jedem Fall fristgerecht einzureichen. Ein negatives oder null Ergebnis bedeutet lediglich, dass für dieses Quartal nichts zu zahlen ist, die Erklärung aber dennoch abgegeben werden muss. Der negative Betrag ergibt keine direkte Erstattung (es handelt sich nicht um ein Guthaben wie bei der Mehrwertsteuer): er wird bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Ein negatives Ergebnis kann nur entstehen, wenn die bereits geleisteten Vorauszahlungen und/oder Quellenabzüge die entstandene Steuer bereits übersteigen.
Wann ist ein Selbständiger von der Einreichung des Modelo 130 befreit?
Ein Selbständiger ist von der Einreichung des Modelo 130 befreit, wenn 70 % oder mehr seiner Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit aus Einnahmen stammen, die dem Quellenabzug unterliegen (juristische Personen, Unternehmen oder andere Einrichtungen als Kunden, die auf der Rechnung 15 % IRPF einbehalten). Diese Befreiung gilt für das gesamte Steuerjahr (nicht pro Quartal) und muss der AEAT nachgewiesen werden. Selbständige, die im ersten und zweiten Jahr ihrer Tätigkeit (neue Tätigkeit) einem Quellenabzug von 7 % unterliegen, sind nicht automatisch befreit.

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Methodik und Quellen

Dieser Rechner wendet die Formel aus Artikel 110 der IRPF-Verordnung (Königliches Dekret 439/2007) zur Berechnung der vierteljährlichen IRPF-Vorauszahlung für Selbständige im Regime der direkten Schätzung (normal und vereinfacht) an. Die eingegebenen Daten sind kumuliert vom 1. Januar bis zum Ende des abzurechnenden Quartals.

Annahmen dieses Rechners

Jährlich kumulierte Daten (nicht quartalsmäßig)
Das Modelo 130 operiert stets mit kumulierten Jahreswerten (Januar bis Ende des Quartals), nicht mit isolierten Quartalsdaten. Die Zahlungen der Vorquartale werden vom Ergebnis abgezogen. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass die Summe der vier Vorauszahlungen der geschätzten Jahres-IRPF angenähert wird.
Negatives oder null Ergebnis
Ergibt die Formel ein null oder negatives Ergebnis, zeigt der Rechner "Nullmeldung". Der Selbständige zahlt für dieses Quartal nichts, ist aber dennoch zur fristgerechten Einreichung des Modelo 130 verpflichtet (Null-/Negativmeldung). Der negative Betrag ergibt keine direkte Erstattung; er wird bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Befreiung durch Quellenabzug (Art. 110.3 RIRPF)
Selbständige, die 70 % oder mehr ihrer Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit als quellenabzugspflichtige Einnahmen (Kunden mit 15 % Quellenabzug) erzielen, sind von der Einreichung des Modelo 130 befreit. Dieser Rechner bestimmt die Befreiung nicht; ihre Anwendung erfordert eine Einzelfallanalyse und eine Mitteilung an die AEAT.
Vereinfachte direkte Schätzung
Im Regime der vereinfachten direkten Schätzung wird der Nettoertrag ähnlich wie bei der normalen Schätzung berechnet, mit einigen Besonderheiten (z. B. vereinfachte Abschreibungstabellen). Dieser Rechner ist für beide Varianten der direkten Schätzung gültig, da er die Standardformel des Art. 110 RIRPF anwendet.

Offizielle Quellen

Letzte Überprüfung: 2026-07-05

Geprüft von: Bárbara Botía Of Counsel · ICAM Mitglied 11.233

Dieser Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken. Er ersetzt keine professionelle Beratung. Ergebnisse können je nach persönlicher Situation und regulatorischen Änderungen variieren. Konsultieren Sie einen Berater für individuelle Planung.

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