Steuern · Selbständige 2026
Modelo-130-Rechner: Vierteljährliche IRPF-Vorauszahlung Selbständige
Berechnen Sie den zu zahlenden Betrag beim Modelo 130 (vierteljährliche IRPF-Vorauszahlung) als Selbständiger im Regime der direkten Schätzung in Spanien. Geprüfte Formel: Art. 110 RIRPF. Geben Sie Ihre Daten ein und erhalten Sie das Ergebnis in Sekunden.
Kumulierte Jahresdaten eingeben
Selbständige im Regime der direkten Schätzung · Kumulierte Daten vom 1. Januar bis zum Ende des Quartals
Summe aller Einnahmen seit dem 1. Januar (ohne Mehrwertsteuer)
Einkäufe, Löhne, Mieten, Abschreibungen, RETA-Beitrag, Betriebskosten usw.
Nur informativ: die einzugebenden Daten sind stets kumuliert seit dem 1. Januar
Gesamte Modelo-130-Zahlungen in Vorquartalen dieses Jahres
Von Kunden auf Rechnungen einbehaltene 15-%-Quellensteuer (kumuliert im Jahr)
Wie das Modelo 130 berechnet wird: die offizielle Formel
Artikel 110 der IRPF-Verordnung (Königliches Dekret 439/2007) legt die Mechanik der vierteljährlichen Vorauszahlung für Selbständige im Regime der direkten Schätzung fest:
- Kumulierter Nettoertrag: Bruttoeinkünfte aus der Tätigkeit, kumuliert vom 1. Januar bis zum Ende des abzurechnenden Quartals, minus kumulierte abzugsfähige Ausgaben desselben Zeitraums.
- 20 % des positiven Nettoertrags (Feld 04 des Modelo 130): ist der Nettoertrag negativ, ergibt dieser Betrag null. Im Modelo 130 gibt es keine Anpassungen für persönliche oder familiäre Freibeträge (diese Anpassungen erfolgen in der jährlichen Einkommensteuererklärung).
- Abzug der vorigen Vorauszahlungen: Gesamtbetrag der im selben Steuerjahr bereits eingereichten und gezahlten Modelo-130-Vorauszahlungen (Q1, Q2 und Q3, wenn Sie Q4 berechnen).
- Abzug der erlittenen Quellenabzüge: Gesamtbetrag der 15-%-igen (oder in den Anfangsjahren 7-%-igen) Quellenabzüge, die Kunden auf Rechnungen einbehalten haben, kumuliert seit dem 1. Januar.
- Ergebnis = 20 % Nettoertrag minus vorige Vorauszahlungen minus erlittene Quellenabzüge. Ist das Ergebnis positiv, ist das der zu zahlende Betrag. Ist es null oder negativ, liegt eine Nullmeldung vor (Einreichung bleibt dennoch Pflicht).
Der Schlüssel zur quartalsmäßigen Akkumulation liegt darin, jedes Quartal nicht isoliert zu berechnen: Es wird stets mit den Jahresgesamtwerten seit dem 1. Januar gearbeitet. Hatten Sie im Q1 Verluste und sind im Q2 rentabel, wird die Q2-Zahlung auf den kumulierten Nettoertrag (Januar bis Juni) berechnet, abzüglich bereits Gezahltem.
Einreichungsfristen des Modelo 130
Das Modelo 130 muss viermal im Jahr eingereicht werden. Die Einreichung ist auch dann Pflicht, wenn das Ergebnis null oder negativ ist. Verstöße können Sanktionen nach sich ziehen (Art. 198 LGT: Geldbuße von 200 € pro Informationserklärung, wobei die AEAT den Verstoß je nach Fall unterschiedlich einstufen kann).
| Abgedeckter Zeitraum | Einreichungsfrist |
|---|---|
| Q1 (Januar-März) | 1.-20. April |
| Q2 (April-Juni) | 1.-20. Juli |
| Q3 (Juli-September) | 1.-20. Oktober |
| Q4 (Oktober-Dezember) | 1.-30. Januar (Folgejahr) |
Quellen: AEAT — Modelo 130 · RIRPF (Königliches Dekret 439/2007, Art. 110)
Häufige Fragen zum Modelo 130
Was ist das Modelo 130 und wer muss es einreichen?
Wie wird der Betrag des Modelo 130 berechnet?
Welche Fristen gelten für die Einreichung des Modelo 130?
Was ist der Unterschied zwischen Modelo 130 und Modelo 131?
Was passiert, wenn das Ergebnis des Modelo 130 negativ oder null ist?
Wann ist ein Selbständiger von der Einreichung des Modelo 130 befreit?
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Methodik und Quellen
Dieser Rechner wendet die Formel aus Artikel 110 der IRPF-Verordnung (Königliches Dekret 439/2007) zur Berechnung der vierteljährlichen IRPF-Vorauszahlung für Selbständige im Regime der direkten Schätzung (normal und vereinfacht) an. Die eingegebenen Daten sind kumuliert vom 1. Januar bis zum Ende des abzurechnenden Quartals.
Annahmen dieses Rechners
- Jährlich kumulierte Daten (nicht quartalsmäßig)
- Das Modelo 130 operiert stets mit kumulierten Jahreswerten (Januar bis Ende des Quartals), nicht mit isolierten Quartalsdaten. Die Zahlungen der Vorquartale werden vom Ergebnis abgezogen. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass die Summe der vier Vorauszahlungen der geschätzten Jahres-IRPF angenähert wird.
- Negatives oder null Ergebnis
- Ergibt die Formel ein null oder negatives Ergebnis, zeigt der Rechner "Nullmeldung". Der Selbständige zahlt für dieses Quartal nichts, ist aber dennoch zur fristgerechten Einreichung des Modelo 130 verpflichtet (Null-/Negativmeldung). Der negative Betrag ergibt keine direkte Erstattung; er wird bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
- Befreiung durch Quellenabzug (Art. 110.3 RIRPF)
- Selbständige, die 70 % oder mehr ihrer Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit als quellenabzugspflichtige Einnahmen (Kunden mit 15 % Quellenabzug) erzielen, sind von der Einreichung des Modelo 130 befreit. Dieser Rechner bestimmt die Befreiung nicht; ihre Anwendung erfordert eine Einzelfallanalyse und eine Mitteilung an die AEAT.
- Vereinfachte direkte Schätzung
- Im Regime der vereinfachten direkten Schätzung wird der Nettoertrag ähnlich wie bei der normalen Schätzung berechnet, mit einigen Besonderheiten (z. B. vereinfachte Abschreibungstabellen). Dieser Rechner ist für beide Varianten der direkten Schätzung gültig, da er die Standardformel des Art. 110 RIRPF anwendet.
Offizielle Quellen
- Königliches Dekret 439/2007 — IRPF-Verordnung Art. 110 (Vorauszahlungen, konsolidierter Text)
- AEAT — Modelo 130: Informationen und Anweisungen
- BMC — Vollständiger Leitfaden zum Modelo 130 für Selbständige
Letzte Überprüfung: 2026-07-05
Geprüft von: Bárbara Botía — Of Counsel · ICAM Mitglied 11.233
Dieser Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken. Er ersetzt keine professionelle Beratung. Ergebnisse können je nach persönlicher Situation und regulatorischen Änderungen variieren. Konsultieren Sie einen Berater für individuelle Planung.
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