Praktische Leitfäden
Checkliste zur SL-Gründung — Schritt für Schritt
Die 10 Schritte zur Gründung einer Sociedad Limitada (SL) in Spanien: Unterlagen, Fristen und ungefähre Kosten bei jedem Schritt.
2–4 Wochen
Geschätzte Gesamtdauer
500–1.500 €
Ungefähre Kosten
10 Schritte
Pflichtverfahren
Express-Digitalgründung (48 Std.)
Wenn Sie sich für eine Muster-Satzung und ein Kapital von genau 3.000 € entscheiden, können Sie Ihre SL in 48 Stunden über die Gründerzentren (PAE) oder über einen Notar mit CIRCE-Zugang gründen. Dieses vereinfachte Verfahren eliminiert einige Schritte und reduziert Notar- und Registergebühren auf null. Ideal für unkomplizierte Strukturen mit einem einzelnen Geschäftsführer.
Negativattest des Firmennamens
Beantragen Sie das Zertifikat, das bestätigt, dass der gewählte Name noch nicht von einem anderen Unternehmen eingetragen ist. Sie müssen bis zu 3 Namensoptionen in Reihenfolge der Präferenz einreichen. Das Zertifikat ist ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig.
Tipp: Online über das Portal des Zentralen Handelsregisters (rmc.es) beantragen. Reguläre Bearbeitungszeit beträgt 24–48 Stunden.
Bankkonto im Namen der Gesellschaft in Gründung eröffnen
Eröffnen Sie ein Bankkonto unter dem Namen „Firmenname SL en constitución" und hinterlegen Sie das Mindeststammkapital von 3.000 €. Die Bank stellt eine Kapitaleinlagebescheinigung aus, die Sie dem Notar bei der Unterzeichnung der Gründungsurkunde vorlegen müssen.
Tipp: Einige Digitalbanken ermöglichen diesen Prozess vollständig online. Bewahren Sie die Originalbankunterlagen auf.
Erstellung der Gesellschaftssatzung (Estatutos Sociales)
Die Gesellschaftssatzung regelt den internen Betrieb des Unternehmens. Sie muss mindestens enthalten: Firmenname, Unternehmensgegenstand (auszuübende Geschäftstätigkeiten), eingetragener Sitz, Stammkapital und Anteile, Geschäftsführungsorgan (Einzelgeschäftsführer, gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer, gemeinschaftlich vertretungsberechtigte Geschäftsführer oder Beirat) sowie Regelungen für die Anteilsübertragung.
Tipp: Für eine Standard-SL können Sie die Muster-Satzung verwenden. Bei Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern oder Gesellschaftervereinbarungen wird juristische Unterstützung empfohlen.
Öffentliche Urkunde vor einem Notar
Alle Gründungsgesellschafter müssen persönlich vor einem Notar erscheinen (oder durch einen Bevollmächtigten vertreten werden), um die Gründungsurkunde zu unterzeichnen. Benötigt werden: gültiger Personalausweis oder NIE jedes Gesellschafters, das Negativattest des Firmennamens, die Bankeinlagebescheinigung und die Gesellschaftssatzung.
Tipp: Der Notar stellt die öffentliche Beurkundung des Akts aus. Fordern Sie mehrere beglaubigte Kopien der Urkunde für spätere Verwaltungsverfahren an.
Vorläufige Steueridentifikationsnummer (NIF) beantragen
Innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung der Urkunde muss der Geschäftsführer das Formular 036 (Modelo 036) bei der AEAT einreichen, um die vorläufige NIF des Unternehmens zu erhalten. Diese NIF ermöglicht es dem Unternehmen, den Geschäftsbetrieb aufzunehmen und Rechnungen auszustellen, während die Eintragung ins Handelsregister bearbeitet wird.
Tipp: Dies kann persönlich in jedem AEAT-Büro oder durch einen Bevollmächtigten eingereicht werden.
Eintragung ins Handelsregister (Registro Mercantil)
Reichen Sie die notarielle Urkunde beim Handelsregister der Provinz ein, in der der eingetragene Sitz liegt. Die maximale Frist für die Eintragung beträgt 2 Monate ab dem Datum der Urkunde (obwohl Register in der Praxis üblicherweise 2–4 Wochen benötigen). Die Eintragung verleiht dem Unternehmen volle Rechtspersönlichkeit.
Tipp: Bewahren Sie den Einreichungsbeleg auf. Bei behebbaren Mängeln wird der Registerführer Sie über eine Frist zur Behebung benachrichtigen.
Endgültige NIF
Nach der Eintragung ins Handelsregister reichen Sie erneut das Formular 036 bei der AEAT ein und legen die Registerbescheinigungen vor. Die AEAT ersetzt die vorläufige NIF durch die endgültige NIF, die dauerhaft gültig ist.
Anmeldung zur Gewerbesteuer (IAE)
Wenn der prognostizierte Jahresumsatz 1.000.000 € übersteigt, muss das Unternehmen für die IAE (Impuesto sobre Actividades Económicas) unter der der Haupttätigkeit entsprechenden Kategorie angemeldet werden. Unternehmen mit niedrigerem Umsatz sind von der Zahlung befreit, müssen jedoch ihre Anmeldung für Zensuszwecke über das Formular 036 melden.
Tipp: Die meisten KMU sind von der IAE-Zahlung befreit, müssen jedoch korrekt im AEAT-Zensus geführt werden.
Legalisierung der Gesellschaftsbücher
Alle SLs sind verpflichtet, folgende Bücher beim Handelsregister zu legalisieren: das Hauptbuch, das Inventar- und Jahresabschlussbuch, das Protokollbuch (für das Geschäftsführungsorgan und die Gesellschafterversammlung) sowie das Gesellschafterregister. Die Legalisierung erfolgt elektronisch über das Portal des Kollegiums der Registerführer.
Tipp: Die erste Legalisierung muss innerhalb von 4 Monaten nach Ende des ersten Geschäftsjahres abgeschlossen sein. Vergessen Sie nicht die Protokollbücher ab dem Gründungsdatum.
Sozialversicherungsanmeldung
Der Geschäftsführer und die mitarbeitenden Gesellschafter müssen vor Aufnahme der Tätigkeit im entsprechenden System angemeldet werden: im RETA (Sondersystem für Selbstständige), wenn sie mehr als 25 % des Stammkapitals halten oder die tatsächliche Kontrolle über das Unternehmen haben; oder im Allgemeinen System als Arbeitnehmer, wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind. Angestellte Mitarbeiter werden über das RED-System im Allgemeinen System angemeldet.
Tipp: Die Frist für die RETA-Anmeldung beträgt 30 Kalendertage ab Tätigkeitsbeginn. Mitarbeiter müssen vor ihrem ersten Arbeitstag angemeldet werden.
Zusammenfassung: Fristen und Kosten
| Verfahren | Behörde | Frist | Ungef. Kosten |
|---|---|---|---|
| Negativattest des Firmennamens | Zentrales Handelsregister | 1–2 Tage | ~15 € |
| Kontoeröffnung | Bank | 1–5 Tage | 3.000 € (Kapital) |
| Öffentliche Urkunde | Notar | 1 Tag | 300–600 € |
| Vorläufige NIF (Formular 036) | AEAT | Sofort | Kostenlos |
| Handelsregistereintragung | Provinziales Handelsregister | 2–4 Wochen | 150–200 € |
| Endgültige NIF (Formular 036) | AEAT | 1–2 Tage | Kostenlos |
| Legalisierung der Gesellschaftsbücher | Handelsregister | 1–2 Tage | Im HR enthalten |
| RETA / Sozialversicherungsanmeldung | TGSS | 1–2 Tage | Je nach Beitragsbasis |
| GESAMT (ohne Stammkapital) | 2–4 Wochen | 500–1.500 € | |
Die angegebenen Kosten sind Richtwerte und können je nach Komplexität des Falls, aktuellen Notar- und Registergebühren sowie der Autonomen Gemeinschaft variieren. Beratungshonorare sind nicht enthalten.
Überlegungen vor der Gründung
Die Gründung einer Sociedad Limitada (SL) bietet erhebliche Vorteile gegenüber dem Betrieb als Einzelunternehmer: Haftung beschränkt auf das eingebrachte Kapital, ein fester Körperschaftsteuersatz nach dem Impuesto sobre Sociedades (im Allgemeinen 25 %, oder der ermäßigte Satz von 15 % in den ersten beiden Veranlagungszeiträumen mit positiver Bemessungsgrundlage), größere Glaubwürdigkeit gegenüber Dritten und mehr Flexibilität bei der Aufnahme von Gesellschaftern oder Investoren.
Die SL bringt jedoch auch größere buchhalterische und gesellschaftsrechtliche Pflichten mit sich: Jahresabschlusseinreichung, Protokollbuch, Erfüllung von Informationsrechten der Gesellschafter und in einigen Fällen obligatorische Prüfung. Es ist wichtig zu beurteilen, ob das Geschäftsvolumen diese zusätzlichen Verwaltungskosten im Vergleich zur Einzelunternehmerregelung rechtfertigt.
Bei BMC verwalten wir den gesamten Gründungsprozess, von der Erstellung maßgeschneiderter Gesellschaftssatzungen bis zur Koordination mit Notar und Registern. Entdecken Sie unseren Gesellschaftssekretariats-Service.
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