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Spanischer Finiquito (Abschlussabrechnung) Rechner
Berechnen Sie die Ihnen zustehende Abschlussabrechnung (Finiquito) bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Spanien: anteilige Sonderzahlungen, angefallener Urlaub und geleistete Arbeitstage.
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Hinweis: Dieser Rechner berechnet den Finiquito (Abschlussabrechnung) — nicht die Abfindung bei Entlassung (Indemnización), die gesondert berechnet wird.
Arbeitstage des nicht genommenen Urlaubs
Zur Berechnung des anteiligen Anspruchs auf die nächste Sonderzahlung
Aufschlüsselung der Abschlussabrechnung
Gehalt für geleistete Arbeitstage (laufender Monat)
Anteilig berechnet nach geleisteten Tagen
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Urlaubsabgeltung für nicht genommene Urlaubstage
Auszahlung für nicht genommenen Urlaub
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Anteilige Sonderzahlung(en)
Angefallen, aber noch nicht ausgezahlt
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Gesamter Brutto-Finiquito
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Wichtig: Dieser Betrag ist ein Bruttobetrag. Der Finiquito unterliegt der IRPF-Quellensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Er umfasst nicht die Abfindung bei ungerechtfertigter Entlassung (Indemnización), die gesondert nach Art und Grund der Beendigung berechnet wird.
Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Konsultieren Sie einen Fachberater für eine persönliche Analyse.
Was ist der Finiquito in Spanien?
Der Finiquito ist das Dokument, das die wirtschaftliche Abschlussabrechnung aller ausstehenden Beträge bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Spanien bescheinigt — unabhängig vom Grund: Entlassung, Kündigung, Vertragsablauf oder gegenseitige Übereinkunft. Er ist nicht zu verwechseln mit der Indemnización por despido (Abfindung bei ungerechtfertigter oder objektiv bedingter Entlassung), die ein völlig eigenständiges Konzept darstellt und nur bei bestimmten Beendigungsarten anfällt.
Ein Standard-Finiquito umfasst drei Hauptbestandteile: das anteilige Gehalt für die im letzten Monat geleisteten Arbeitstage, die Urlaubsabgeltung für nicht genommene Urlaubstage (angespart zu 2,5 Tagen pro Arbeitsmonat, mit einem gesetzlichen Mindestanspruch von 30 Kalendertagen pro Jahr gemäß Arbeitnehmerstatut) sowie den anteiligen Anspruch auf Sonderzahlungen (Pagas extraordinarias), die angefallen, aber noch nicht ausgezahlt wurden.
Ihr anwendbarer Tarifvertrag (Convenio colectivo) kann diese gesetzlichen Mindestansprüche verbessern. BMC bietet umfassende arbeitsrechtliche Beratung, einschließlich der Prüfung von Finiquitos, Verhandlung von Abfindungsbedingungen und Vertretung bei ungerechtfertigten Entlassungen. Mehr erfahren Sie bei unserem Arbeitsrecht-Service.
Fragen zu Ihrem Finiquito oder Ihrer Entlassung in Spanien?
Unsere Arbeitsrechtsspezialisten analysieren Ihre Situation und beraten Sie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten nach spanischem Arbeitsrecht.