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Immobilienkaufkostenrechner — Spanien

Schätzen Sie die Gesamtanschaffungskosten für den Kauf einer Immobilie in Spanien, einschließlich aller Steuern, Notargebühren, Grundbuchkosten und Anwaltsgebühren.

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Die Grunderwerbsteuer (ITP) variiert je nach Region. Bei Neubauten gilt die nationale MwSt. (10 %) plus regionale Stempelsteuer (AJD).

Was kostet der Immobilienkauf in Spanien als Ausländer?

Zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis zahlen Käufer in Spanien in der Regel weitere 10 bis 15 % an Steuern und Gebühren. Die größte Einzelposition ist die Übertragungssteuer: die ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) für Bestandsimmobilien, die je nach autonomer Gemeinschaft zwischen 6 % und 10 % beträgt, oder die MwSt. von 10 % plus regionale Stempelsteuer (AJD) für Neubauten.

Notar- und Grundbuchgebühren werden von der spanischen Regierung nach einer Staffelskala festgesetzt und betragen in der Regel etwa 0,7–1,5 % des Kaufpreises. Für ausländische Käufer ist die Beauftragung eines spezialisierten Immobilienrechtsanwalts dringend zu empfehlen: Er prüft Belastungen und Bebauungsstatus, entwirft und prüft den privaten Kaufvertrag (Contrato de Arras) und begleitet die notarielle Beurkundung. Das Honorar beträgt üblicherweise etwa 1 % des Kaufpreises.

Eine NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist für jeden Immobilienkauf in Spanien zwingend erforderlich. Die offizielle Gebühr beträgt nur 12 €; die Beauftragung einer Gestoría (spanischer Verwaltungsdienstleister) zur Beschaffung kostet jedoch typischerweise etwa 150 €. Bei einer Finanzierung über eine spanische Hypothek kommen Gutachterkosten und eine Bankbearbeitungsgebühr hinzu; seit 2019 trägt die Bank die Stempelsteuer auf die Hypothekenurkunde.

BMC begleitet ausländische Investoren durch den gesamten spanischen Immobilienkaufprozess: rechtliche und steuerliche Due Diligence, Verhandlung, Beurkundung und laufende Betreuung nach dem Erwerb. Mehr erfahren Sie bei unserem Immobilienrecht-Service und unserem Einwanderungs- und Mobilitäts-Service.

Planen Sie den Kauf einer Immobilie in Spanien?

Unsere Immobilienrechtsanwälte begleiten den gesamten Prozess: Due Diligence, NIE, Beurkundung und Grundbucheintragung. Spezialisierter Service für ausländische Käufer.

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