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Immobilienkaufkostenrechner — Spanien
Schätzen Sie die Gesamtanschaffungskosten für den Kauf einer Immobilie in Spanien, einschließlich aller Steuern, Notargebühren, Grundbuchkosten und Anwaltsgebühren.
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Die Grunderwerbsteuer (ITP) variiert je nach Region. Bei Neubauten gilt die nationale MwSt. (10 %) plus regionale Stempelsteuer (AJD).
Geschätzte Kostenaufschlüsselung
Steuer (ITP / MwSt.+AJD)
—
Notargebühren
~0,5–1 % des Kaufpreises (mind. 600 €, max. ~1.200 €)
—
Grundbucheintragung (Registro de la Propiedad)
~0,2–0,5 % des Kaufpreises
—
Anwaltshonorar (Immobilienrechtsanwalt)
~1 % des Kaufpreises (mind. 1.500 €)
—
NIE-Bearbeitungsgebühr
Offizielle Gebühr 12 € + Gestoría ~150 €
—
Immobiliengutachten (Tasación)
Indikative Schätzung
—
Stempelsteuer auf Hypothekenurkunde (AJD)
Wird seit 2018 von der Bank getragen (Gesetz 5/2019)
0 € (Kosten der Bank)
Bankbearbeitungsgebühr
~0,5–1 % des Hypothekenbetrags (je nach Kreditinstitut)
—
Gesamte Kaufnebenkosten
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Prozentsatz über dem Kaufpreis
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Gesamtkosten geschätzt (Kaufpreis + alle Nebenkosten)
—
Hinweis: Notar- und Grundbuchgebühren werden anhand geregelter spanischer Gebührentarife (RD 1426/1989 und RD 1427/1989) näherungsweise berechnet. Die gezeigten Steuersätze sind die Standardsätze für 2026; regionale Ermäßigungen können für Erstkäufer, Großfamilien oder andere Umstände gelten. Die Bankbearbeitungsgebühr ist indikativ und variiert je nach Kreditinstitut.
Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Konsultieren Sie einen Fachberater für eine persönliche Analyse.
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Was kostet der Immobilienkauf in Spanien als Ausländer?
Zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis zahlen Käufer in Spanien in der Regel weitere 10 bis 15 % an Steuern und Gebühren. Die größte Einzelposition ist die Übertragungssteuer: die ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) für Bestandsimmobilien, die je nach autonomer Gemeinschaft zwischen 6 % und 10 % beträgt, oder die MwSt. von 10 % plus regionale Stempelsteuer (AJD) für Neubauten.
Notar- und Grundbuchgebühren werden von der spanischen Regierung nach einer Staffelskala festgesetzt und betragen in der Regel etwa 0,7–1,5 % des Kaufpreises. Für ausländische Käufer ist die Beauftragung eines spezialisierten Immobilienrechtsanwalts dringend zu empfehlen: Er prüft Belastungen und Bebauungsstatus, entwirft und prüft den privaten Kaufvertrag (Contrato de Arras) und begleitet die notarielle Beurkundung. Das Honorar beträgt üblicherweise etwa 1 % des Kaufpreises.
Eine NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist für jeden Immobilienkauf in Spanien zwingend erforderlich. Die offizielle Gebühr beträgt nur 12 €; die Beauftragung einer Gestoría (spanischer Verwaltungsdienstleister) zur Beschaffung kostet jedoch typischerweise etwa 150 €. Bei einer Finanzierung über eine spanische Hypothek kommen Gutachterkosten und eine Bankbearbeitungsgebühr hinzu; seit 2019 trägt die Bank die Stempelsteuer auf die Hypothekenurkunde.
BMC begleitet ausländische Investoren durch den gesamten spanischen Immobilienkaufprozess: rechtliche und steuerliche Due Diligence, Verhandlung, Beurkundung und laufende Betreuung nach dem Erwerb. Mehr erfahren Sie bei unserem Immobilienrecht-Service und unserem Einwanderungs- und Mobilitäts-Service.
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Unsere Immobilienrechtsanwälte begleiten den gesamten Prozess: Due Diligence, NIE, Beurkundung und Grundbucheintragung. Spezialisierter Service für ausländische Käufer.