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Modell 210 Rechner

Schätzen Sie Ihre spanische Nichtresidenten-Einkommensteuer (IRNR) für Ihre Immobilie in Spanien. Geeignet für Eigennutzung, Mieteinnahmen und gemischte Nutzungsszenarien.

Ihre Immobiliendaten eingeben

Der vollständige Katasterwert (Grundstück + Gebäude). Zu finden auf Ihrem IBI-Bescheid oder auf sede.catastro.gob.es.

Prüfen Sie Ihren IBI-Bescheid. Wurde der Wert seit 2012 aktualisiert, sinkt der Zurechnungsprozentsatz auf 1,1 %.

EU/EWR-Residenten zahlen 19 %. Alle anderen (einschließlich UK nach dem Brexit) zahlen 24 %.

Professionelle Einreichung

Benötigen Sie Hilfe bei der Einreichung Ihres Modells 210?

BMC übernimmt die Nichtresidenten-Steuererklärungen ab 290 €. Wir kümmern uns um die Berechnung, Zahlung, Fristen und Vertretung gegenüber der spanischen Steuerbehörde (AEAT).

Kostenlose Erstberatung

Was ist das Modell 210?

Das Modell 210 ist die spanische Nichtresidenten-Einkommensteuererklärung (IRNR), die jeder steuerlich nicht in Spanien ansässige Eigentümer einer Immobilie in Spanien einreichen muss. Es erfasst zwei Arten steuerpflichtiger Einkünfte: Zurechnungseinkommen aus Immobilien, die zur Eigennutzung gehalten werden, und Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien.

Zurechnungseinkommen (Eigennutzung): Das spanische Steuerrecht behandelt eine dem Eigentümer zur Verfügung stehende Immobilie so, als würde sie ein fiktives Einkommen in Höhe von 2 % des Katasterwerts erzielen (oder 1,1 %, wenn der Wert seit 2012 überprüft wurde). Diese Bemessungsgrundlage wird mit 19 % für EU/EWR-Residenten oder 24 % für alle anderen besteuert. Diese Erklärung wird einmal jährlich eingereicht.

Mieteinnahmen: Bruttomieten sind steuerpflichtig. EU/EWR-Residenten können direkt mit der Vermietung verbundene Ausgaben abziehen (IBI, Gemeinschaftsgebühren, Versicherung, Hypothekenzinsen, Abschreibungen, Verwaltungskosten) und zahlen Steuer nur auf den Nettogewinn. Nicht-EU/EWR-Residenten werden auf den Bruttobetrag ohne Abzüge besteuert. Erklärungen werden quartalsweise eingereicht.

Gemischte Nutzung: Wird die Immobilie einen Teil des Jahres vermietet, sind zwei parallele Erklärungen einzureichen: eine für die Vermietungstage und eine für die Eigennutzungstage, wobei der Katasterwert anteilig aufgeteilt wird.

BMC ist spezialisiert auf die Besteuerung von Nichtresidenten mit Immobilien in Spanien. Wir übernehmen die Einreichung der Modell-210-Erklärungen, vertreten Sie als steuerlicher Beauftragter gegenüber der AEAT und optimieren Ihre Gesamtsteuersituation. Mehr erfahren Sie bei unserem Nichtresidenten-Steuer-Service.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine Erklärung einreichen, wenn ich die Immobilie nicht vermiete?

Ja. Jeder Nichtresident, der eine städtische Immobilie in Spanien besitzt, muss das Modell 210 für das Zurechnungseinkommen einreichen — auch wenn die Immobilie nicht vermietet und im Laufe des Jahres nicht genutzt wird.

Wann ist die Abgabefrist für die Eigennutzungserklärung?

Die Zurechnungseinkommenserklärung kann zu jedem Zeitpunkt im Kalenderjahr nach dem Steuerjahr eingereicht werden. Zum Beispiel kann das Zurechnungseinkommen für 2025 an jedem Datum im Jahr 2026 erklärt werden.

Welche Ausgaben kann ich als EU-Resident abziehen?

Als EU/EWR-Resident können Sie alle direkt mit der Erzielung der Mieteinnahmen verbundenen Kosten abziehen: IBI (Grundsteuer), Gemeinschaftsgebühren, Versicherungsprämien, Hypothekenzinsen, Gebäudeabschreibungen (3 % des Gebäudewerts) und Hausverwaltungsgebühren.

Hat Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen mit meinem Land?

Spanien hat Steuerabkommen mit über 90 Ländern. Je nach Abkommen kann die in Spanien gezahlte Steuer auf Ihre Steuerschuld im Wohnsitzland angerechnet werden. BMC analysiert das anwendbare Abkommen und optimiert Ihre Gesamtsteuerlast.

Ich bin britischer Resident nach dem Brexit — welchen Satz zahle ich?

Nach dem Brexit fallen britische Residenten nicht mehr unter die EU/EWR-Regelung. Der anwendbare Satz beträgt 24 % und Abzüge für Vermietungsausgaben sind nicht möglich. Das britisch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen gilt weiterhin und ermöglicht eine Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer in Großbritannien.

Besitzen Sie eine Immobilie in Spanien, leben aber im Ausland?

Unsere Nichtresidenten-Steuerexperten reichen Ihr Modell 210 ein, vertreten Sie gegenüber der AEAT und sorgen dafür, dass Sie nicht zu viel zahlen.

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